Darf meine Mutter mir meine Sachen wegnehmen?

21 Antworten

Definiere "Mega aufgeräumt".... Meiner Ansicht nach differiert der Begriff "aufgeräumt" zwischen Müttern und Kindern aufs verblüffendste: Mutter findet, Zimmer ist aufgeräumt, wenn klare Verhältnisse zwischen "saubere Wäsche" und "öfters als 15 x getragen" herrscht, vornehmlich Söhne empfinden als "aufgeräumt", wenn alle leeren Pizza-Kartons unter der Couch verschwunden sind, und sich die verschwitzten T-Shirts und lehmbepatzten Sneakers in froher Gemeinsamkeit hinter den bodenlangen Vorhängen verbergen.

Falls Theorie "2" vorherrscht, ja, da ist es absolut im Rahmen der begreifbaren Emotionen einer Mutter, wenn selbige den Laptop mal für eine Woche "ausser Kraft" setzt, um so mittels evtl. Aufräumen aufgrund überherrschender Langeweile eine etwaige Rattenplage und das Überhandnehmen von Coli-Bakterien im Zimmer des geliebten Kindes zu reduzieren.

Gesetzeskonform genug ausgedrückt??

;-)

Solange du minderjährig bist und Sachen von deinem Taschengeld kaufst, gehört dir im Prinzip gar nichts. Du hast nur Geld zur Verfügung gestellt gekriegt, mit dem du Sachen kaufen durftest, welche dir dann zur Nutzung überlassen wurden.

imager761  15.03.2012, 16:55

Bei einem Geschenk oder selbst erarbeitetem Geld ist es ebenso - der zugrunde liegendende Kaufvertrag kann von den Eltern mangels rechtswirksamer Geschäftsfähigkeit des Kindes jederzeit widerrufen werden.

1

die frage stell ich mir auch regelmäßig. eigentlich darf sie das nicht, denn es ist ja dein eigentum, wenn dus dir selber gekauft hast. wenn ich das aber meinen eltern sage, kommen die mit ihrem "solange du in unserem haus lebst, machst du, was wir sagen"-spruch. und das stimmt auch, denn wenn man noch minderjährig bist, musst du auf deine eltern hören. rede mal vernünftig mit ihnen und mach vielleicht auch feste laptop-zeiten aus, die du einhalten musst. bei mir funktioniert das seitdem ziemlich gut. außerhalb der zeiten erledigst du deine aufgaben und räumst dein zimmer auf und solche sachen.. ich weiß klingt doof, muss aber sein und erspart viel ärger!

viel glück! LG, ellie

Dackelmann888  15.03.2012, 16:37

Du hast Die Erziehungsberechtigung vergessen,das ist aber auch eine Verpflichtung.

1
imager761  15.03.2012, 16:52

eigentlich darf sie das nicht, denn es ist ja dein eigentum, wenn dus dir selber gekauft hast.

Falsch, das Eigentumsrecht ist stillschweigend und widerruflich geduldet - lies § 110 BGB.

1
EllixD  15.03.2012, 19:42
@imager761

oh.mein.gott. bitte lass mich mit GK in ruhe! das hab ich montag genug! ich wollte einfach nur die frage beantworten...

1
EmoDoc  15.03.2012, 20:43
@imager761

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Wo bitte schön steht da, dass Eltern eine Verfügungsgewalt über das Eigentum ihrer Kinder haben. Hierbei geht es lediglich um ein Eispruchsrecht hinsichtlich des Abschlusses eines Vertrags. - Hier steht absolut nicht drin, dass sie das Eigentum vorenthalten dürfen.

0

ich glaube schon ja das darf sie, solange es der Erziehung hilft. Sie nimmt es ja nicht auf dauer weg, sondern nur solange bis du eine Aufgaben erledigt hast. Und das dürfte dir doch nicht so schwer fallen. Bringe doch deine Sachen in Ordnung und dann bekommst du auch deine Geräte zurück. LG. v. bienem.

hmmm ...... in so einem Fall solltest du mal einen Famileinrat einberufen, und die Sache klären.

Und noch ein kleiner Tipp von mir ... bereite dir für dieses Gespräch schon mal all die Belege und Unterlagen vor, welche beweisen, wie du an das viele Geld gekommen bist, um solch relative hochpreisige Anschaffungen zu tätigen. Und entsprechend deinem Alter brauchst solltest du auch die Erlaubnis eines Elternteiles vorweisen können, um solche Käufe abzuschließen.