Darf meine Lehrerin mich zwingen?
Mein Kurs muss für den Abschluss der 10er einen Tanz aufführen und meine Lehrerin möchte das manche mit Säcken und andere ohne Tanzsäcke tanzen. Sie sagt das die die die Chore für die normalen Tänzer ohne Sack nicht können in den Sack gehen müssen. Ich habe aber Angst in dem Sack weil man nichts sehen kann und kann 1 schritt nicht so gut machen. Meine Frage ist also ob sie mich rechtlich gesehen zwingen kann in den Sack zu gehen, wenn es noch eine 2 Möglichkeit gibt die ich machen würde und es keine Arbeitsverweigerung wäre.
2 Antworten
Grundsätzlich darf deine Lehrerin von dir verlangen dass du an schulischen Aktivitäten teilnimmst zu denen auch Aufführungen gehören können.
Allerdings muss sie dabei auf deine Gesundheit und dein Wohlbefinden Rücksicht nehmen.
Wenn du Angst hast im Sack zu tanzen und dies deine körperliche Beweglichkeit einschränkt solltest du mit deiner Lehrerin oder deinen Eltern darüber sprechen.
Erkläre deine Bedenken und erkläre dass du lieber die andere Rolle ohne den Sack übernehmen möchtest.
Normalerweise sollten Lehrerinnen und Lehrer bereit sein auf solche berechtigten Anliegen einzugehen und eine Lösung zu finden die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Rechtlich gesehen ist es schwierig zu sagen ob sie dich zwingen kann oder nicht da dies auch von den schulischen Regeln und dem genauen Kontext abhängt.
Jedoch ist es immer ratsam zunächst das Gespräch zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen die für dich angenehm ist.
https://www.gutefrage.net/frage/darf-meine-lehrerin-mir-eine-attestpflicht-geben#answer-548151976
mit der einen Änderung, dass das Unterrichtsvorhaben aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule resultiert sowie aus deiner Pflicht, Leistung zu bringen.