Darf meine Lehrerin mich ohne Beweise die Klausur nachschreiben lassen?
Moin es ist nun Mal so das wir durch die Momentane Situation in Hamburg als Abendschüler den Unterricht online haben und entsprechend auch die Klausuren. Ich habe meine Klausur ganz normal wie die anderen auch mit einer Kamera auf mich gerichtet und ganz alleine in meinem Zimmer geschrieben. Und man durfte auch ein Wörterbuch benutzen (Auch ein online Wörterbuch), was ich dann nicht kann bzw. halt nur ein ganz normales Wörterbuch, Nicht in meinem Zimmer, nicht alleine, und und und.
Außerdem muss ich jetzt NOCHMAL lernen um das was ich vergessen habe wieder in meinen Kopf zu bekommen, was zu Folge hat das ich in anderen Fächern schlechter werde, da ich für die nicht mehr so viel lernen kann!
Jetzt wurde meine Klausur von einer Lehrkraft kontrolliert und da ist ihr dann aufgefallen das dies nicht meinem vorherigen entspricht. Dazu sagt sie das ich und ein par andere die Klausur nun in der Schule Vorort nachschreiben müssen (eine bzw. meine Lehrerin hat mich angerufen).
Sie sagte selbst das sie keine Beweise hat und nur die Vermutung vorliegt, weil dies viel zu gut für mich war und es unter solchen Umständen (Onlineklausur wegen Corona) auch manchmal dazu kommt das auch unschuldige betroffen sind.
Meine Frage wäre jetzt: Ist das legal? Was kann ich machen? und Könnt ihr mir bitte die Quellen mit anheften?
2 Antworten
Nein ohne Beweise kann sie kein Nachschreiben verlangen, dass wäre eine Verleumdung.
Ansonsten ist die Aussage hier Unfug
"Außerdem muss ich jetzt NOCHMAL lernen um das was ich vergessen habe wieder in meinen Kopf zu bekommen, was zu Folge hat das ich in anderen Fächern schlechter werde, da ich für die nicht mehr so viel lernen kann!"
Wenn du wirklich gelernt hättest, könntest du den Stoff im Schlaf. Kurz um du hast dich hier gerade selber ans Messer geliefert.
Nein ohne Beweise kann sie kein Nachschreiben verlangen, dass wäre eine Verleumdung.
Das ist auf diversen Ebenen nicht richtig.
Anscheinsbeweise sind ausreichend, wenn ausreichend begründet und Verleumdung wäre es so oder so nicht.
der Anscheinsbeweis hätte nur Gültigkeit, wenn sie als Sachverständige tätig wäre. Ansonsten kann sie jeder Zeit nach Lust und Laune, um nicht willkürlich zu sagen, solche Anschuldigungen erheben.
Ich persönlich habe noch keinen Lehrer gesehen / erlebt, der vor Gericht als Sachverständiger durchging.
Es ist gängiger Rechtsauffassung nach ausreichend, wenn ein ausreichender Erfahrungsschatz vorliegt, um den Anscheinsbeweis glaubwürdig darlegen zu können. Dafür muss man kein Sachverständiger sein.
Das BVerfGE hat auch in der Frage nach Anscheinsbeweisen zum unterstellen eines Betrugsversuches bereits geurteilt.
kann ich mir in Bezug auf diesen fall nicht vorstellen, dass die Lehrkraft damit durchkommt. Aber denke für den Hinweis werde mich da mal genauer einlesen.
Hast du ggf ein passendes Urteil für mich?
BVerfGE
Beschl. v. 23.1.2018 – 6 B 67.17
Ich halte die vom Fragesteller angegebene Begründung übrigens auch absolut nicht für ausreichend, um da anhand eines Anscheinsbeweises einen Betrug zu unterstellen.
Das Problem ist, dass das am Ende ein Gericht entschieden müsste und da ist dann die Frage, ob es den Aufwand wert und man die Klausur nicht doch einfach nachschreibt.
"Das Problem ist, dass das am Ende ein Gericht entschieden möchte und da ist dann die Frage, ob es den Aufwand wert und man die Klausur nicht doch einfach nachschreibt."
Ja das ist immer so eine Frage, kann man nicht leicht von außen beantworten.
den Beschluss sehe ich mir nachher an muss erstmal einen Teil meiner Kids ins Bad schicken und dann zum einschlafen bekommen
Aber an sich würde ich ja glatt einfach behaupten an der Stelle des FS hab mir Nachhilfe extra geben lassen. Brauch sie nur 2 Personen die die Nachhilfe bestätigen und dann wäre Ruhe.
Wenn die Klausur unter ( Normalbedingungen ) abgehalten wurde, ist sie automatisch unzulässig, denn sie muss zumindest unter Berücksichtigung deiner Legastenie abgehalte und bewertet werden, war das nicht der Fall, kannst du u. U. auch gerichtlich dagegen wegen Diskriminierung vorgehen.
Allerdings, wie gesagt, wenn die von mir angeführte Ausgangsposition zutreffen sollte.
Prinzipiell ist es zulässig, einen Täuschungsversuch anhand eines Anscheinsbeweises zu unterstellen. Dazu hat sogar das BVerfGE geurteilt.
Beschl. v. 23.1.2018 – 6 B 67.17
Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn etwas bewiesenes (zB deine bisherige Leistung in Verbindung mit Erfahrungswerten) Schlüsse auf etwas zu beweisendes (den unterstellten Betrug) zulässt.
Liegt ein ausreichender Anscheinsbeweis vor, den du nicht entkräftest, ist es legitim einen Betrugsversuch zu unterstellen und dich nachschreiben zu lassen.
Ob die Lehrerin jetzt eine ausreichende Begründung vorlegen kann und ob du das entkräften kannst, wäre im Zweifel durch ein Gericht zu entscheiden, da ist die Frage, ob es den Aufwand wert ist.
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Es ist dennoch sehr ungerecht, da die Lehrer nicht einmal einen einzigen Beweis haben und einfach nach Lust und Laune urteilen könnte. Ich mein es ist ja nicht so das es die gleichen Umstände sind, wenn ich die Klausur in der Schule nachschrieben muss. Davor konnten wir alleine zuhause und mit Hilfe des Computers an den Aufgaben arbeiten, was uns in der Schule nicht möglich sein wird. Es sind halt nicht die selben Umstände was es einfach ungerecht macht. Oder sehe ich da was falsch?
Ich habe Legasthenie, ADHS und ne Schwerbehinderung von 50% was zu Folge hat das es für mich extrem schwer ist für die Schule zu lernen. Außerdem ist die Klausur schon ne Weile her was wiederum zu Folge hat das man den Stoff vergisst.
Und ja sie hat keinerlei Beweise und sagt dennoch das ich die jetzt nachschreiben muss. Was kann ich da jetzt machen? Ich mein sie wird mir dann wahrscheinlich einfach ne 6 eintragen und fertig.