Darf meine Lehrerin mich ohne Beweise die Klausur nachschreiben lassen?

2 Antworten

Nein ohne Beweise kann sie kein Nachschreiben verlangen, dass wäre eine Verleumdung.

Ansonsten ist die Aussage hier Unfug

"Außerdem muss ich jetzt NOCHMAL lernen um das was ich vergessen habe wieder in meinen Kopf zu bekommen, was zu Folge hat das ich in anderen Fächern schlechter werde, da ich für die nicht mehr so viel lernen kann!"

Wenn du wirklich gelernt hättest, könntest du den Stoff im Schlaf. Kurz um du hast dich hier gerade selber ans Messer geliefert.

taylan12121997 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:35

Ich habe Legasthenie, ADHS und ne Schwerbehinderung von 50% was zu Folge hat das es für mich extrem schwer ist für die Schule zu lernen. Außerdem ist die Klausur schon ne Weile her was wiederum zu Folge hat das man den Stoff vergisst.

Und ja sie hat keinerlei Beweise und sagt dennoch das ich die jetzt nachschreiben muss. Was kann ich da jetzt machen? Ich mein sie wird mir dann wahrscheinlich einfach ne 6 eintragen und fertig.

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DameDePique  20.04.2021, 19:37
Nein ohne Beweise kann sie kein Nachschreiben verlangen, dass wäre eine Verleumdung.

Das ist auf diversen Ebenen nicht richtig.

Anscheinsbeweise sind ausreichend, wenn ausreichend begründet und Verleumdung wäre es so oder so nicht.

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yamat501  20.04.2021, 19:42
@DameDePique

der Anscheinsbeweis hätte nur Gültigkeit, wenn sie als Sachverständige tätig wäre. Ansonsten kann sie jeder Zeit nach Lust und Laune, um nicht willkürlich zu sagen, solche Anschuldigungen erheben.

Ich persönlich habe noch keinen Lehrer gesehen / erlebt, der vor Gericht als Sachverständiger durchging.

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DameDePique  20.04.2021, 19:45
@yamat501

Es ist gängiger Rechtsauffassung nach ausreichend, wenn ein ausreichender Erfahrungsschatz vorliegt, um den Anscheinsbeweis glaubwürdig darlegen zu können. Dafür muss man kein Sachverständiger sein.

Das BVerfGE hat auch in der Frage nach Anscheinsbeweisen zum unterstellen eines Betrugsversuches bereits geurteilt.

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yamat501  20.04.2021, 19:51
@DameDePique

kann ich mir in Bezug auf diesen fall nicht vorstellen, dass die Lehrkraft damit durchkommt. Aber denke für den Hinweis werde mich da mal genauer einlesen.

Hast du ggf ein passendes Urteil für mich?

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DameDePique  20.04.2021, 19:54
@yamat501

BVerfGE

Beschl. v. 23.1.2018 – 6 B 67.17

Ich halte die vom Fragesteller angegebene Begründung übrigens auch absolut nicht für ausreichend, um da anhand eines Anscheinsbeweises einen Betrug zu unterstellen.

Das Problem ist, dass das am Ende ein Gericht entschieden müsste und da ist dann die Frage, ob es den Aufwand wert und man die Klausur nicht doch einfach nachschreibt.

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yamat501  20.04.2021, 19:57
@DameDePique

"Das Problem ist, dass das am Ende ein Gericht entschieden möchte und da ist dann die Frage, ob es den Aufwand wert und man die Klausur nicht doch einfach nachschreibt."

Ja das ist immer so eine Frage, kann man nicht leicht von außen beantworten.

den Beschluss sehe ich mir nachher an muss erstmal einen Teil meiner Kids ins Bad schicken und dann zum einschlafen bekommen

Aber an sich würde ich ja glatt einfach behaupten an der Stelle des FS hab mir Nachhilfe extra geben lassen. Brauch sie nur 2 Personen die die Nachhilfe bestätigen und dann wäre Ruhe.

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taylan12121997 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:38

Und vielen Danke für ihre Antwort!

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Hobi59  23.08.2021, 06:36

Wenn die Klausur unter ( Normalbedingungen ) abgehalten wurde, ist sie automatisch unzulässig, denn sie muss zumindest unter Berücksichtigung deiner Legastenie abgehalte und bewertet werden, war das nicht der Fall, kannst du u. U. auch gerichtlich dagegen wegen Diskriminierung vorgehen.

Allerdings, wie gesagt, wenn die von mir angeführte Ausgangsposition zutreffen sollte.

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Prinzipiell ist es zulässig, einen Täuschungsversuch anhand eines Anscheinsbeweises zu unterstellen. Dazu hat sogar das BVerfGE geurteilt.

Beschl. v. 23.1.2018 – 6 B 67.17

Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn etwas bewiesenes (zB deine bisherige Leistung in Verbindung mit Erfahrungswerten) Schlüsse auf etwas zu beweisendes (den unterstellten Betrug) zulässt.

Liegt ein ausreichender Anscheinsbeweis vor, den du nicht entkräftest, ist es legitim einen Betrugsversuch zu unterstellen und dich nachschreiben zu lassen.

Ob die Lehrerin jetzt eine ausreichende Begründung vorlegen kann und ob du das entkräften kannst, wäre im Zweifel durch ein Gericht zu entscheiden, da ist die Frage, ob es den Aufwand wert ist.

taylan12121997 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:43

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Es ist dennoch sehr ungerecht, da die Lehrer nicht einmal einen einzigen Beweis haben und einfach nach Lust und Laune urteilen könnte. Ich mein es ist ja nicht so das es die gleichen Umstände sind, wenn ich die Klausur in der Schule nachschrieben muss. Davor konnten wir alleine zuhause und mit Hilfe des Computers an den Aufgaben arbeiten, was uns in der Schule nicht möglich sein wird. Es sind halt nicht die selben Umstände was es einfach ungerecht macht. Oder sehe ich da was falsch?

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