Darf meine Lehrerin mein Betrieb über fehltage informieren (Datenschutz)?

9 Antworten

Das dürfen die nicht nur, das müssen sie sogar. Der Betrieb ist ja dein Hauptarbeitnehmer, der dich auch bezahlt.
Die Schule muss bei allem wichtigen Sachen den Betrieb anrufen, wenn du krank warst, wenn du eine Missbilligung in der Schule bekommst, sogar wenn deine Noten ganz schlecht sind.

Jedoch darf der Betrieb nicht sagen dass die der Fehltag zb. vom Gehalt abgezogen oder angerechnet wird, da es ja in der Schule war und nicht in deiner Arbeitszeit.

Sollte so ähnlich eigentlich auch im Vertrag stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
emer90  18.11.2019, 10:13
Jedoch darf der Betrieb nicht sagen dass die der Fehltag zb. vom Gehalt abgezogen oder angerechnet wird, da es ja in der Schule war und nicht in deiner Arbeitszeit.

Während einer Ausbildung gilt die Schulzeit als Arbeitszeit...

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Ich frage mich das aufgrund des Datenschutz der immer mehr aufkommt.

Der "kommt zwar immer mehr auf", allerdings nicht überall, wo es von manchen gewünscht wird ;-))

Selbstverständlich wird der Betrieb über Fehltage informiert. Dein AG zahlt Dir eine Ausbildungsvergütung und hat damit auch das Recht zu wissen, ob Du in der Zeit, in der Du nicht im Betrieb arbeitest, in der Berufsschule warst.

Schließlich muss er Dich für die Berufsschulzeit ja auch bezahlt freistellen.

Die Schulische Ausbildung ist Teil der Berufsausbildung und die Teilnahme am Unterricht ist Arbeitszeit, daher ist die Berufsschule verpflichtet den Ausbildungsbetrieb über Fehltage zu informieren.

Mit Datenschutz hat das nichts zu tun, der Ausbildungsbetrieb hat Dich ja in der Schule angemeldet, ohne ihn hättest Du da nicht mal einen Platz bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Schule muss den Betrieb darüber informieren, wenn du ein vernünftiger Azubi bist meldest du dich bei der Schule UND in Betrieb krank, ein Anruf mehr kostet weder Zeit noch Geld.

Wenn du allerdings nur blau machen willst hast du die A-Karte sofern du keine AU vom Arzt vorlegen kannst.

Ja, das darf sie.

Schließlich musst du deiner Pflicht nachkommen deine Fehltage in der Berufsschule auch deinem Ausbildungsbetrieb zu melden.

Eigentlich fordern die Berufsschulen auch immer ein offizielles Schreiben des Ausbildungsbetriebes, dass diese über den Fehltag in Kenntnis gesetzt wurden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung