Darf man als Personaler bei der Uni anrufen, um die Echtheit ausgestellter Dokumente zu überprüfen?

3 Antworten

Ich vermute mal, dass auf eine telefonische Anfrage eines privaten Arbeitgebers keine Auskunft gegeben wird, auf eine schriftliche hingegen schon, sofern datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Natürlich darf die Person das.

Wo sollen da irgendwelchen datenschutzrechtlichen Interessen im Weg stehen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe Software zur DSGVO mitentwickelt, pers. Interesse

Wenn dem Bewerber mitgeteilt wird, was mit seinen Daten geschieht und er sein Einverständnis für so einen Prozess gibt, sollte es keine Probleme geben.

Ob es ohne Einverständnis geht, ist eine gute Frage. Wenn ein Sachgrund vorhanden ist, sollte das ein normaler Arbeitsakt sein.