Darf mein Arbeitgeber verlangen mein Auto zu benutzen?
Moin :),
ich arbeite für eine zeitarbeits firma in der gastronomie als beikoch meine firma weiß das ich Mobil bin via pkw normalerweise habe ich nur einsätze in nährer umgebung wo man also auch mit den öffis hin komme nun kam meine firma auf die idee man könne auch einsätze annehmen die ne ganze ecke weiter weg sind knappe 60-70 Km (pro strecke) arbeitszeit wäre 5:30 - 13:30 in dem beispiel der ort ist mit bus & bahn ne zumutung was die zeit angeht mir wurde gesagt das ich am nähesten dran wohne und mobil bin MUSS ich diesen einsatz annehmen begründet eben hauptsächlich da ich ein auto habe... aber dürfen sie mir vorschreiben das ich mein privat pkw benutzen MUSS auch wenn ich es gar nicht möchte? oder sind sie dann gezwungen den einsatz anders zu gestalten bzw einen firmenwagen zu stellen?
P.s. im arbeitsvertrag gibt es keine erwähnung bezüglich auto
Danke & Mfg :)
7 Antworten
bei mir war die Krönung, daß ich noch Kollegen mit meinem eigenen Auto mitnehmen mußte.
Das war diese unsägliche Leihbude namens Run Bielefeld bzw. später Stelldichein & wieder umbenannt als Zeitweise.
Somit habe ich nach Tarifunfähigkeit der CGZP diese Fa. auch noch verklagt.
Mittlerweile nehmen die auch noch Geld für den Transport der Leiharbeiter mit deren Transporter in Höhe von 6 € täglich
In der Nähe gab es leider bei mir auch keine Jobs. Also entweder selbst mit dem Auto fahren oder mit deren Zubringer-Transportern
Zählt die Anfahrt zur arbeitzeit dazu? Oder ist das ganze privat als wenn man zur Arbeit fahren würde?
Was sagt der Vertrag zur Entfernung der Einsätze?
Das ist denke ich eher ausschlaggebend.
Und wenn's quasi zur Arbeit fahren ist. Ist's egal was du benutzt um dahin zu kommen. Die Vorschrift ist ja nur das du den Einsatz annehmen musst weil du ein Auto hast. Aber nicht mit dem Auto dahin fahren musst.
Ob das rechtens ist das sie dir den Einsatz geben weiß ich nicht.
Und wenn die Anfahrt Teil der Arbeitszeit ist muss er dir nen Wagen stellen oder entsprechend vergüten.
Danke dir :) nein die anfahrtszeit gillt NICHT zur dienstzeit beispiel wenn ich von 6 bis 14 uhr arbeite zählt nur die die zeit alles davor/danach ist meine sache
was steht im Arbeitsvertrag? wechselnde Arbeitsstellen, wie du zur Arbeit kommst, ist dein Problem, der Chef verlangt Pünktlichkeit. Du kannst auch das Fahrrad nehmen; Fahrtkosten gehen zu deinen Lasten. die Vergütung bei der Steuer liegt bei 30cent pro einfache Fahrt
Der Arbeitsweg ist einzig und allein Sache des Arbeitnehmers - finanziell und organisatorisch.
Ob Fahrtkosten bei einer sogenannten Einsatzwechseltätigkeit wie bei dir erstattet werden, hängt vom Arbeitgeber bzw. dem Arbeitsvertrag ab. Auf jeden Fall kannst du aber deinen Arbeitgeber mal fragen, ob man dort nicht eine gute Lösung für beide Seiten finden könnte.
Wenn im Vertrag nichts dazu steht und der Arbeitgeber sich weigert, kannst du diese Kosten aber zumindest bei der Steuererklärung geltend machen. Also auf jeden Fall immer gut dokumentieren, welche Strecken du wann für diese Einsätze zurückgelegt hast!
nein du bist nicht verpflichtet dein eigenen wagen zur verfügung zu stellen.
der AG kann dir ein angebot machen indem er sich an die kosten beteiligt. damit du kein minus machst. außerdem kannst du die fahrten steuerlich absetzten. eventuell auch das auto. bin steuertechnisch unsicher
Wenn dein AG auf solche Ideen kommt muss er ein dienstwagen zur vefügung stellen. außerdem müssen die an und abfahrten auch bezahlt werden. da es ja eine dienstfahrt darstellt.