Darf man zuschlagen wenn man angerempelt wird?

19 Antworten

Wenn dich jemand versehentlich anrempelt nein. Das wäre Körperverletzung.

Wenn du angegriffen wirst und es das mildeste Mittel ist, ist das Notwehr. Dem Angreifer danach noch eine als Denkzettel mitzugeben ist aber nicht.

Notwehr ist dann gerechtfertigt, wenn man eine drohende Gefahr für Leib, Leben, Würde, Eigentum etc. etc. von sich oder einem anderen damit abwenden kann/will.

Wenn dich jemand anrempelt und du ihm dafür eine reinschlägst, dann ist das keine Verteidigung, denn es besteht keine Gefahr für dein Leben oder deine Gesundheit. Das ist schlicht eine ziemlich lächerliche Racheaktion. Und genau SOWAS soll die Notwehr nicht abdecken.

Nein.

Selbst wenn man den Rempler als "Angriff" wertet, ist er zu dem Zeitpunkt, wo Du zuschlagen möchtest, nicht mehr "gegenwärtig". Der "Angriff" wäre bereits abgeschlossen.

Gem. Paragraph 32 StGB muss ein Angriff "gegenwärtig" sein (oder unmittelbar bevorstehen), damit Notwehr ein Rechtfertigungsgrund für die Körperverletzung deinerseits (das Zuschlagen) sein kann.

Und dein "Zuschlagen" wäre nicht "erforderlich" um diesen Angriff abzuwehren, denn er ist ja schon vorbei...

Solange es kein gezielter Angriff auf dich ist, darfst du nicht zuschlagen. Wenn dich jemand also anrempelt ignorierst du es einfach oder bittest um eine Entschuldigung. Wenn es jedoch häufiger passiert sprichst du die Person bestenfalls darauf an.

solang es kein Angriff auf dich ist gilt es nicht als Notwehr. ein Rempler kann jedem passieren.