Darf man vor der ersten Stunde das Schulgelände verlassen?


08.02.2023, 12:03

Ergänzung: Wir haben die Schultaschen bereits im Klassenraum gelegt.

7 Antworten

Ja kann er. Zu Eurem Schutz mit verlassen des Zu Hause geht Ihr in den Schul Versicherungsschutz über, da einkaufen nicht dazu gehört gibt es Probleme.

Abhilfe schafft eine Vereinbarung.


SpyInDisguise  08.02.2023, 10:50

Das stimmt so überhaupt nicht.

Die Schule ist fein raus, solange der Schüler sich außerhalb der Unterrichtszeit oder mit zulässiger Befreiung auf dem Heim- oder Schulweg befindet. Ab dem Moment haben voll und ganz die Erziehungsberechtigten die alleinige Aufsichtspflicht.

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SpyInDisguise  08.02.2023, 11:09
@Sandofix

Die Unfallversicherung berechtigt den Lehrer aber nicht zur Ausweitung seiner Aufsichtspflicht, was in diesem Fall entscheidend ist. Das sind zwei völlig unterschiedliche Konzepte.

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Sandofix  08.02.2023, 11:17
@SpyInDisguise

Für Ihn zählt:

Er hat es mitbekommen ( passiert was hat er die Helikoptereltern am Hals)

Er muss handeln:

So spricht er eine Missbilligung aus, sicher ist diese im Direktorat hinterlegt.

Die Kids wissen es nun und der Lehrer hat alles getan um Kosten und Probleme vom Kultus abzuwenden.

Ebenso hätte er auch weg sehen können, ob das bessere wäre, wer weiß 🤔

Lehrer sein ist ein undankbarer Job!

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SpyInDisguise  08.02.2023, 11:30
@Sandofix
und der Lehrer hat alles getan um Kosten und Probleme vom Kultus abzuwenden.

Die Schule lässt sich nichts zu Schulden kommen, wenn der Schüler sich auf dem Schulweg verletzt, da sie nun mal - wie bereits zum dritten Mal erwähnt - nicht in der Aufsichtspflicht steht. Es gibt keine Kosten und Probleme abzuwenden, denn ob er es meldet oder nicht, hat im Ernstfall keinerlei positive oder negative Auswirkungen auf die Schule.

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Vor dem offiziellen Schulbeginn, also vor der ersten Stunde, befindet ihr euch noch in Freizeit, also außerhalb der Verantwortung der Schule.

Ob ihr dann irgendwo etwas einkauft oder meinetwegen im Freibad ein paar Bahnen schwimmt, ist außerhalb der Verantwortung des Lehrers.

Man sollte jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und dem Lehrer mit Anwalt und Kadi drohen aber einen freundlichen Hinweis auf ein vermutliches "Missverständnis" würde er bestimmt verstehen....

VG.

Emm natürlich nicht. Die offizielle Schulzeit hat ja nicht begonnen, somit hat die Schule keine Verantwortung….

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – War selber Schülerin und hab schon einiges erlebt

Bei uns gilt, dass Schüler, die nicht in der Oberstufe sind, auch vor Unterrichtsbeginn, dass Schulgelände nicht mehr verlassen dürfen, wenn sie es schon betreten haben.

Verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Vor der ersten Stunde bedeutet ja vor Unterrichtsbeginn. Vor Unterrichtsbeginn ist ja noch deine Freizeit, es geht nur darum, dass du rechtzeitig zum Unterricht erscheinst.