Darf man vom Beschenkten auf Kleinanzeigen die Bezahlung der Versandkosten verlangen?

2 Antworten

Natürlich ist es legal, wenn man etwas Verschenken will und es ggf. auch verschicken würde zumindest die Versandkosten zu erstatten bzw. das man sagt das man zumindest die Versandkosten haben möchte. Es wird zum Verschenken angeboten aber zur Abholung. Und, wenn man es geschickt haben möchte bzw. er/sie es auch anbietet dann ist es einfach freundlichkeit und kein muss.

So weit sind wir heute, dass die, die was verschenken wollen, draufzahlen sollen. Wenn es schon jemanden gibt, der mir etwas schenken will, dann freue ich mich darüber + verlange sicher nicht auch noch, dass er es mir noch ins Haus liefert. Wenn es irgendwas elektrisches ist, verlange ich nicht auch noch, dass er es in meine Steckdose steckt. Oder danach noch einschaltet. Hätte ich was zu verschenken, würde ich entscheiden, dass jemand, der mir so unverschämt kommt, es sicher nicht kriegt. Ich kann nämlich verschenken, an wen ich will.

BVB565 
Fragesteller
 26.02.2024, 22:25

Es hat ja nichts mit Unverschämtheit zu tun. Ich wollte lediglich wissen, ob man jemandem Geld abknöpfen darf, die Sache aber in die Rubrik Zu Verschenken eingestellt hat.

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suedhoern  26.02.2024, 22:28
@BVB565

Dass die, die was verschenken wollen, noch draufzahlen sollen, dass man es Ihnen abnimmt, hat mit einer gehörigen Portion Unverschämtheit zu tun. Dann werfe ich es lieber in den Müll. Das ist billiger.

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BVB565 
Fragesteller
 26.02.2024, 22:31
@suedhoern

Dann darf man nicht Zu Verschenken draufschreiben.

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suedhoern  26.02.2024, 22:34
@BVB565

Doch. Selbstverständlich darf man das. Das Ding ist gratis. Nicht das schicken.

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