Darf man vom Beschenkten auf Kleinanzeigen die Bezahlung der Versandkosten verlangen?
Hi,
habe auf Kleinanzeigen die Rubrik Tauschen und Verschenken gesehen und dort etwas gesehen, was ich eventuell haben möchte. Ich frage mich, ob man von demjenigen, der die Sache, die als Zu Verschenken eingestellt ist, die Bezahlung der Versandkosten verlangen darf? Ich verstehe unter Zu Verschenken, dass eben nichts gezahlt werden muss und somit drauf trauen kann, nichts zahlen zu müssen.
2 Antworten
Natürlich ist es legal, wenn man etwas Verschenken will und es ggf. auch verschicken würde zumindest die Versandkosten zu erstatten bzw. das man sagt das man zumindest die Versandkosten haben möchte. Es wird zum Verschenken angeboten aber zur Abholung. Und, wenn man es geschickt haben möchte bzw. er/sie es auch anbietet dann ist es einfach freundlichkeit und kein muss.
So weit sind wir heute, dass die, die was verschenken wollen, draufzahlen sollen. Wenn es schon jemanden gibt, der mir etwas schenken will, dann freue ich mich darüber + verlange sicher nicht auch noch, dass er es mir noch ins Haus liefert. Wenn es irgendwas elektrisches ist, verlange ich nicht auch noch, dass er es in meine Steckdose steckt. Oder danach noch einschaltet. Hätte ich was zu verschenken, würde ich entscheiden, dass jemand, der mir so unverschämt kommt, es sicher nicht kriegt. Ich kann nämlich verschenken, an wen ich will.
Dann darf man nicht Zu Verschenken draufschreiben.
Es hat ja nichts mit Unverschämtheit zu tun. Ich wollte lediglich wissen, ob man jemandem Geld abknöpfen darf, die Sache aber in die Rubrik Zu Verschenken eingestellt hat.