Darf man unter 18 länger als 40std die woche arbeiten?
Also ich arbeite montag bis freitag 8std am tag und im monat 1 samstag 4 stunden und das wird dann als überstunden gezählt weil ich unter 16 bin meinte die cheifin aber ich glaube bis man 18 wird oder nicht? Ich hab mit ihr nicht drüber gesprochen willte nur davor wissen ob ich wenn ich 16 werde weiterhin als überstunden gezählt wird
5 Antworten
Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Solange du noch nicht volljährig bist, gelten für dich andere Bestimmungen. Welche das sind, findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html
👆 Eigentlich dürftest du Samstags gar nicht arbeiten, gemäß Paragraph 15 JArbSchG, es sei denn, du arbeitest in einem der in Paragraph 16 JArbSchG erwähnten Berufe.
Übrigens: so wie ich die ganze Sache sehe, dürftest du noch nicht einmal Überstunden machen.
LG ChrystalDragon7 🍀
In D gilt: Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (Von irgendwelchen Ausnahmen und branchenspezifischen Sonderregelungen mal abgesehen).
Quelle: zoll.de
Unter 18 darfst du nicht über 40 Stunden Arbeiten.
Naja, die Frage ist doch recht einfach: Wie sollte man sonst eine Ausbildung absolvieren können wenn man als Jugendlicher keine 40h arbeiten dürfte? Jeder normale Azubi der nicht gerade das Glück einer 35/38h-Woche hat, arbeitet seine 40h-Woche. Ansonsten, kann man das z.B. auf Zoll.de nachlesen. Klick
Was versteht du an der verlinkten Seite nicht? Oder an den Zitaten aus dem Jugendschutzgesetz der anderen Nutzer? Jugendliche dürfen nicht mehr als 40h die Woche arbeiten. So stehts im Gesetz. Ich hab das Gesetz nicht gemacht, beschwer dich beim Gesetzgeber wenn du das ander siehst. Was gibt es da zu diskutieren o.O
Es ist echt kaum zu glauben. JArbSchG, §8, Abs (1): Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Es steth da genau so drin, wortwörtlich. 40h pro Woche. Ich kanns nicht ändern, tut mir leid, so stehts halt da. Wieso können Leute nicht zugeben wenn sie sich mal irren, als würde es ihnen körperliche Schmerzen verursachen...
Was willst du denn jetzt von der Seite? Wo habe ich mich hier beschwert? Du hast hier offensichtlich keinen link zu gesendet, wieso solle ich alle links von den anderen durch klicken wenn ich der erste war, der die antwort auf die frage geschrieben hat?
Sieh lieber mal nach worauf du antwortest oder was du interpretierst! Ich habe mich hier nirgends beschwert!
Ich habe in der Antwort direkt über deinen Kommentar die offizielle Seite des Zolls verlinkt wo die Regelungen übersichtlich dargestellt werden.
Direkt danach kommt dein "Du weißt schon das man in einer Ausbildung nicht jeden Tag arbeitet?" Kommentar. Mir bleibt da nicht viel übrig als es so zu verstenen dass du trotz verlinkter Gesetzeslage es trotzdem anders siehst... Wenn das ein Missverständnis ist, dann umso besser, dann habe ich mich in der Interpretation geirrt.
Doch, gemäß JArbSchG dürfen sie 40 h in der Woche arbeiten, sofern sie als Jugendlicher in diesem Gesetz gesehen werden und nicht als Kind.
So steht es im Gesetz
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Selbstverständlich dürfen die das. Wie sollte man sonst z.B. eine Ausbildung absolvieren?