Darf man Süßwasserfische aus einem Aquarium in die Wildnis (Fluss oder See) aussetzen?

10 Antworten

Die Frage ist zwar schon bisschen älter aber trotzdem beantworte ich die Frage.

Stell dir einfach vor jemand würde dich in ein Flugzeug setzten und nach Neuginea oder in die Arktis aussetzen. Eventuell würdest du auch dort überleben aber ich denke ziemlich glücklich wärst du nicht.

Gib die Tiere beim nächsten mal einfach im Zoo ab oder stelle diese ins Internet zu verschenken an interessierte Aquarianer die sich darüber freuen.

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby
Johnny631  03.04.2023, 14:24

Man muss sie so weit ich weiß verkaufen… also Tiere darf man nicht verschenken, kann man ja aber dann persönlich ausmachen… iss zwar auch nich so wichtig aber vll ganz gut zu wissen ^^

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Hey,

Das ist nicht erlaubt, da es das Okösystem hier bei uns durcheinander bringen würde.

Davon mal abgesehen, ist es verboten, Heimtier auszusetzen.

Das ist verboten außerdem könnten die Fische nicht lange überleben weil sie Süßwasserfiche sind und kein Futter jagen müssen. Es ist aber auch total unmoralisch Haustiere auszusetzen

Kodiak57  07.12.2014, 14:02

Warum müssen Süßwasserfische nicht jagen?

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Zum Glück ist das nicht erlaubt. Da man damit den heimische Ökosystem ohne Ende schaden würde. Man würde Krankheiten einschleppen die es hier nie gab, man würde in Kauf nehmen das heimische Fische verdrängt werden und würde auf Dauer eben richtigen Schaden damit anrichten, den man nicht wieder gut machen kann. Zumal die meisten Zierfische kaum überleben werden, sie würden schnell sterben, da es einfach zu kalt ist, die Wasserwerte nicht passen und auch sie die einheimischen Krankheiten nicht kennen. Leider gibt es schon Guppys etc in deutschen Gewässern, aber die findet man nur in aufgeheizten Gewässern, wo Industrieanlagen das Wasser erwärmen...

Im Bundesnaturschutzgesetz steht: Das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzenarten in der freien Natur und von allen Tieren (auch innerhalb des besiedelten Raumes) ist genehmigungspflichtig (Abs. 4 Satz 1). Die Genehmigung für Ausbringungen ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist, wobei der Betrachtungsraum alle europäischen Mitgliedstaaten umfasst (Abs. 4 Satz 3).

Gruß Habakuk63