Darf man sich wegen Aufsichtspflicht die nicht eingehalten wurde in der Grundschule beschweren?
Hallo, meine kleine Schwester 3. Klasse bekommt einen Verweis. Der Grund: sie zündete ein Schulbuch an mit einem Streichholz aus einem Klassenzimmer das nicht abschlossen war und in erreichbarer Nähe. Meine kleine Schwester hat einige Probleme mit ADHS und sollte in der Nachmittags Schule normalerweise nicht unbeaufsichtigt sein und bekommt nun deswegen einen Verweis. Ich kann verstehen weswegen sie einen bekommt jedoch ist es die Schuld der Lehrerin die nicht ihre Aufsichtspflicht einhält und die Streichhölzer in erreichbarer Nähe lässt und somit mehrere kleine Schüler in Gefahr geraten lässt. Es ist nicht ok das meine Schwester das getan hat jedoch weiß die Schule das sie Probleme hat und sie war in dem Raum ganz alleine ohne irgendwen und das sollte so nicht sein denn sie hätte sich auch verletzen können. Man macht als Kind viel schlimmes unbedacht um etwas aus zu probieren aber den Umständen nach sollte sie keinen Verweis bekommen vor allem weil die Lehrerin zu ihr meinte wenn sie es zugibt bekommt sie keine Strafe oder Stress. Kann man das was machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?
2 Antworten
Die Aufsichtspflicht ist in der 3ten Schulstufe schon etwas anders, man kann auch durchaus mal kurz aufs WC weil in den Alter den Kindern schon etwas zutrauen kann. ADHS heißt nicht das sie unfähig im Denken und Handeln ist, sie wusste sehrwohl was sie macht.
Wenn sie fähig ist mit Streichhölzer zu zünden dann war es erstens sicher nicht das erste Mal und wenn sie nicht weiß was sie getan hat dann wäre sie auch nicht fähig bis in die dritte Klasse zu kommen
Es war das erste mal wir haben keine und sie ist schlau genug in der Schule um weiter zu kommen es lagen 10 streichhólzer da ist also klar das sie mehrere Versuche gebraucht hatte und anscheinend genug Zeit und das zu tun
Ich kenne mehr als genug Kinder mit ADHS, sie wird gewusst haben was sie hierbei macht.
Ich auch . Und es gibt mehrere die so was getan haben und wussten was sie tun meine Schwester eventuell auch ich habe ja gesagt ich verstehe das sie einen Verweis bekommt aber sie sollte nicht so lange alleine sein und die Streichhölzer sollten nicht in greifbarer Nähe sein
Das sind keine Kleinkinder mehr, im Kindergarten geht so etwas natürlich gar nicht aber in einer dritten Klasse schon
Es war auch nicht die Frage ob meine Schwester den Verweis nicht bekommt in der ogs sind 10 Kinder und wieso fällt es nicht auf wenn eines länger weg ist wieso fällt das nicht auf ?
Dann darf sie auch nicht mit einer Schere arbeiten wenn du ein Streichholz das nicht verräumt wurde als mögliche "Waffe" für sie sehen. Aber dann wäre sie wie gesagt nicht in der dritten Klasse
Die sind oft sehr flink, sagen zb sie gehen aufs Klo und dann sind sie irgendwo, man kann nicht immer hinter jeden Kind hinterher gehen
omg es geht nicht darum ob sie den Verweis bekommt sondern sogar bei verletzlichen Gegenständen wie scheren wie sie sagen sollte eine Aufsicht da sein man kann kein Kind so lang alleine lassen ?
Ja aber es war ja eine längere Zeit die Lehrer sind zu zweit und es sind nur 10 Kinder sowas sollte auffallen
Es geht nicht darum ob sie jetzt was angezündet hat sondern eher wieso sie so lange alleine war ohne das jmd. das bemerkt wenn selbst der Psychologe sagt sie soll nicht alleine gelassen werden
Weißt du wo die Lehrerin überhaupt war? Weißt du überhaupt wie lang? Beides 100% nicht seil du nicht dabei warst und deine Schwester sicher nicht auf die Zeit geachtet hat
Dann muss sie eine Stützkraft haben wenn das so vor liegt und die Schule den Befund so bekommen hat
Die Lehrerin meinte selber das meine Schwester eine halbe Stunde weg war und sie auf dem Pausenhof stand bei uns mussten wir uns immer ab und an melden wenn jmd. weg geht
Eine stützkraft braucht sie nicht ich glaube der Psychologe weiß war er tut er meint sie kommt alleine klar jedoch sollte man sie nicht komplett alleine lassen und für längere Zeit vor allem weil es frisch ist das sie das adhs diagnostiziert bekommen hat und nicht weiß wie sie genau damit umgeht und das noch lernt
Wie meinst du ? man checkt als Lehrerin doch normalerweise immer ob jmd weg ist und meine Schwester ist sehr auffällig das sollte normalerweise auffallen auch wenn sie sich nicht abgemeldet hat
Sie ist ein Kind man probiert was aus lernt aus den Konsequenzen aber bei so einer kleinen Gruppe soll man darauf achten das nichts passsieren sollte und das zb Streichholz nicht so liegen lassen auch weil es da 1. Klässer gibt
Dann vergiss es, die Lehrerin hat nichts falsch gemacht, offensichtlich hat sich deine Schwester abgemeldet, die Lehrerin war am Pausenhof, hatte also Aufsicht, die Lehrerin kann nicht hinter jeden Kind hinterher gehen weil sie erstens nicht die einzige Schülerin ist und zweitens bei der mehrheit bleiben muss. Sie hat nichts falsch gemacht, wenn sie keine Stützkraft braucht und nichts abgegeben wurde hat hier in diesen Fall deine Eltern "Schuld" weil sie sich nicht darum gekümmert haben das sie eine 1:1 betreuuung braucht.
Wie du es drehst und wendest ist egal, die Lehrerin hat nichts zu befürchten
Also das finde ich jetzt wirklich frech. Sie kennen meine Schwester nicht und auch nicht wie sie ist . Eine Betreuung braucht sie nicht das war das allererste Mal das sie sowas getan hat und es waren 2 Lehrer da nochmal. Es sind nur 10 Schüler in der Mittags Betreuung und wenn ein Kind länger fehlt (sie hat sich nicht abgemeldet) sollte man es suchen . Wenn sie abgemeldet wäre aber entführt worden wäre wäre es dann auch ihre Schuld ?
Ja aber egal ob oder nicht sollte man die Kinder im Auge behalten und merken das eins fehlt wenn’s nur 10 sind und wenn man zu zweit ist noch mehr…
Sie war offensichtlich so flink das es nicht aufgefallen ist, das kann passieren, ist nicht die Schuld der Lehrer
Ja aber man muss ja öfter kontrollieren ob alle da sind und nicht irgendwann wenn’s zu spät ist dann sagen kann nicht alles sehen.
Sie haben in diesen Fall nicht die Aufsichtspflicht verletzt siehe den Beitrag 1:1 das was ich gesagt habe, wenn Kinder sind unerlaubt von einer Gruppe entfernen besteht keine Aufsichtspflicht https://www.forum-verlag.com/blog-bes/aufsichtspflicht-schule#:~:text=Die%20Aufsichtspflicht%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%201631,Schulleiter%20sowie%20Lehrkr%C3%A4fte%20oder%20Referendare.
Es kommt aber auch darauf an obs auf dem Schulgelände ist oder nicht die Kinder dürfen gehen solange auf dem Gelände ist jedoch nicht wenn es eine längere Zeit umfasst
Die Aufsichtspflicht ist zum einen zeitlich beschränkt. Sie beginnt mit der ersten Stunde und endet mit Unterrichtsschluss, wenn die Schüler*innen das Schulgelände verlassen.
Und ich habe nachgefragt gerade sie war doch abgemeldet sorry…
Bitte langsam wirds aber irgendwie schon kritisch vorallem wenn sie längere Zeit weg ist und dies nicht auffällt auch ohne Abmeldung (theoretisch) an der Lehrerin musste sie trotzdem vorbei
ich hab gerade meine Mutter gefragt willst du Chat😂😂
Schön das du so hinter deiner Schwester stehst, sie hat Mist gemacht und gut ist es
Ja schon meine einzige Frage ist nur das man als Lehrerin vorallem zu zweit doch darauf achten muss wo die Schüler sind vorallem in dem Zeit Raum 10/15 Minuten verstehe ich aber eine halbe Stunde lang nicht bemerken das das Kind längere Zeit weg ist ist doch wirklich kritisch. Ich weiß das es nicht okay ist was sie getan hat jedoch geht es nicht nur darum das sie weg war sondern auch das die Streichhölzer einfach so da lagen und es eine Verletzungsgefahr für alle darstellt falls ein Kind dies macht. Vorallem an einer grundschule auch wenn’s ein Feuerzeug wäre…
Na klar hat sie Mist gebaut ich habe das auch nicht in frage gestellt
Nochmals, es sind keine Kleinkinder. Und du bist sicher nicht in diesen Bereich tätig, ist kein Zuckerschlecken aber sehe da keinen Fehler rechtlich gesehen von den Lehrerinnen
streichhölzer an grundschule auf nem Tisch liegen zu lassen aber unverantwortlich in einer grundschule
In Bezug auf gefährliche Gegenstände in Schulen und die Fahrlässigkeit im Umgang mit Scheren und Streichhölzern gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen
1. Aufsichtspflicht: Lehrkräfte und Schulpersonal haben eine rechtliche Verpflichtung, die Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebs angemessen zu beaufsichtigen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist in vielen Ländern gesetzlich festgelegt und wird als Aufsichtspflicht bezeichnet.
2. Sicherheitsvorschriften: Schulen sind in der Regel dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um potenziell gefährliche Gegenstände wie Scheren und Streichhölzer sicher aufzubewahren und den Zugang der Schülerinnen und Schüler zu diesen Gegenständen zu kontrollieren. Dies kann Teil der Schulordnung oder der allgemeinen Sicherheitsrichtlinien der Schule sein.
3. Fahrlässigkeit: Wenn ein Lehrer oder eine Schule ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt oder Sicherheitsvorschriften nicht einhält und dies zu Verletzungen oder Schäden führt, kann dies als Fahrlässigkeit betrachtet werden. Fahrlässigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben und könnte zu Schadensersatzforderungen oder anderen rechtlichen Maßnahmen führen.
4. Haftung: Lehrkräfte und Schulen können haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihre Fahrlässigkeit zu einem Schaden geführt hat. Dies könnte bedeuten, dass die Schule für die Kosten von Verletzungen oder Schäden verantwortlich gemacht wird, die durch unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Gegenständen verursacht wurden.
Es ist wichtig, dass Schulen und Lehrkräfte sich bewusst sind, welche rechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen sie in Bezug auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler haben, und angemessene Maßnahmen ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Vielleicht. Das wäre aber der Gipfel der Frechheit!
Vielleicht etwas netter? Les bitte den Kommentar den ich geschrieben habe beim anderen .
Sie ist in der genannten Schulform falsch. Nett geschrieben: Wahrscheinlich lernbehindert.
Lernbehindert Definitiv Nicht das sie 1,0 schnitt hat jedoch hat sie sehr starkes adhs heißt sie sucht Aufmerksamkeit und wenn ihre Medikamente nicht mehr wirken dann macht sie halt blödsinn ja aber sie war zu lange weg und keiner hat dies bemerkt was eigentlich schlecht ist da man ja als Lehrer kontrollieren muss wer längere Zeit weg ist.
Die Schule weiß ganz genau das meine Schwester Probleme hat und ich weiß das sie nicht wusste was sie genau da tut. Es geht darum das alle draußen waren sie nicht gesagt hat das sie aufs Klo geht und da und sie länger weg war und keinem etwas aufgefallen ist UND das die Streichhölzer einfach so auf dem Tisch lagen und die Klassenzimmer nach dem Unterricht noch offen waren