Darf man sich gegen eine Frau verteidigen?

Das Ergebnis basiert auf 36 Abstimmungen

Ja 81%
Jein 14%
Nein 6%

10 Antworten

Ja

Gegen einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff darf man sich jederzeit wehren. Das heißt dann Notwehr, odee auch Selbstverteidigung. Wichtig ist bei der Abwehr des Angriffs die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Überzogene Gewaltanwendung kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Trotz Selbstverteidigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lange Zeit in der Justiz schärfte den Blick fürs Wesentliche
Neugier2022  07.01.2024, 07:28
Wichtig ist bei der Abwehr des Angriffs nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten.

Das kann doch so nicht stimmen.

Auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel soll ja geachtet werden.

0
Onaxer  07.01.2024, 07:53

Tippfehler Es muss auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden.

2
Frank1409  07.01.2024, 15:27
@Onaxer

Du hast vollkommen recht. Ich ändern das sofort. Danke für den Hinweis.

2
Ja

Ja, auch gegen ein Kind oder gegen einen Schuldunfähigen, z. B. Geisteskranken. Natürlich nur in dem Umfang, wie es erforderlich ist.

Ja

darüber habe ich gestern noch mit meiner freundin drüber gesprochen!! also wir haben uns teilweise schon in der wolle gehabt sie schlägt teilweise auch richtig zu und wenn sie mich schlägt dann schlag ich auch zurück nicht mit voller kraft aber ich geb ihr das zurück was sie mir gibt und ich finde das auch ok so und sie auch also alles gut man kann der frau ja zeigen hey warte mal ich hab das lange gerät in der hose 🤣

Ja

Natürlich darf man das und das sollte man natürlich auch. 

Aber eben in Maßen. Bei einer Frau ist Schubsen, Schlagen, Treten de facto komplett überflüssig und ggf. kann man die Frau dabei sogar (schwer) verletzen. Das mildeste Mittel sollte immer oberste Priorität sein, besonders bei einem sowieso schon körperlich deutlich unterlegenen Gegenüber. Fixieren reicht bei einer Frau völlig aus, um weitere Angriffe zu verhindern. Dafür braucht man auch selbst als nur durchschnittlich kräftiger Mann wenig/kaum Kraftaufwand und das Verletzungsrisiko ist im Vergleich zu einem Schlag oder Tritt für die Frau auch deutlich geringer.

Ja

Man darf sich z. B. sogar gegen ein Kind verteidigen.

Übertreiben darfs man dabei natürlich nicht.

Nur so viel wehren, wie notwendig.