Darf man Personen im Kofferraum mit sich führen, wenn diese damit einverstanden sind?

Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen

Nein 93%
Ja 7%

10 Antworten

Nein

Nein, wie soll sich die Person denn anschnallen, etc...

Nein

Auf Privatgrundstücken ja, wobei dann auch der Eigentümer des Privatgrundstücks damit einverstanden sein muss, falls du nicht selbst der Eigentümer bist. Auch hier gilt allerdings, dass im Falle eines Schadens die Versicherung dafür nicht unbedingt aufkommen muss. Man darf auf Privatgrundstücken unter denselben Voraussetzungen auch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, dennoch, haftet im Schadensfall nicht die Haftpflichtversicherung.

Im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es hingegen grundsätzlich untersagt. Hier dürfen Personen nur auf den ausgewiesenen Sitzplätzen befördert werden.

Mfg

Nein

Im öffentlichen Straßenverkehr auf keinen Fall. Auf abgesperrtem Privatgelände ist es nicht ausdrücklich verboten. Wenn sich die Person dabei verletzt, hast du ggf. trotzdem ein Problem.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Ja

Aber nur dort wo man auch auf dem Dach Zug fährt und wo sich sonst auch niemand darum kümmert wie viele Personen auf einem Sitz sitzen