Darf man obdachloses Kind von der Straße aufnehmen?

13 Antworten

Auf alle Fälle ihm zunächst helfen, daß er etwas zu essen bekommt. Es ist schön von dir, daß du überhaupt so eine Einstellung hast. Die Wenigsten würden das machen. Aber ich würde trotzdem die Polizei informieren, damit sie sich weiter um ihn kümmern. Sie können ihn auch befragen und feststellen, ob er vermisst wird oder abgehauen ist. Es wäre natürlich denkbar, daß es ein Trick ist, um in die Wohnung zu kommen und dich zu bestehlen. Deswegen am Besten die Polizei.

Das musst du vorab mit dem Jugendamt klären und die Polizei informieren.

Das Kind hat Erziehungsberechtigte. Alternativ fällt diese Aufgabe dem Staat zu.

Das heißt im Klartext. Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten, alternativ des Jugendamtes darfst du das nicht.

Mit 14 Jahren handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein Kind, sondern um einen Jugendlichen.

Wenn dieser Jugendliche tatsächlich ohne Eltern und ohne ein Zuhause auf der Straße lebt, so ist das ein Fall für das Jugendamt.

Und um auf die Frage zurückzukommen, ja, es ist illegal.

Du hast weder das Aufenthaltsbestimmungsrecht, noch das Sorgerecht für den Jugendlichen.

Hier kommen je nach Hintergrund und Konstellation diverse Verstöße, bis hin zu Straftaten, in betracht, wenn du diese Person aufnimmst, ohne dass du dazu bestellt worden bist.

Das bedeutet nicht, dass du keine Nothilfe leisten darfst. Aber du musst natürlich sofort die Behödern in Kenntnis setzen. Und mit sofort meine ich nicht irgendwann, wenn es dir genehm erscheint.

Nein. Das ist ein Fall für das Jugendamt.

Du kannst dich (euch natürlich) als Pflegefamilie bewerben.

Nein, dafür gebrauchst du die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Wenn du es ohne diese Zustimmung tust, kommst du in Teufels Küche.