Darf man Nachbarskatze reinlassen wenn sie immer auf den Balkon krabbelt?
Die kommt von automatisch kann man da Ärger von der Besitzerin kriegen
7 Antworten
Bei uns kommt auch ab und an mal der Nachbarskater vorbeigeschneckt auf unserem Balkon. Wenn wir die Balkontüre dann gerade auf haben, dreht er auch mal eine kleine Runde durchs Wohnzimmer. Wenn er möchte, bekommt er auch ein paar Kopfkrauler. Und dann geht er einfach wieder ;).
Das ist für uns und auch für die Nachbarin völlig okay. Mehr als mal kurz streicheln würde ich aber nicht machen, denn wir dürfen gern ein Besuchsort für ihn sein, aber eben kein Zweitwohnsitz ;). Füttern fremder Tiere ist sowieso immer und ausnahmslos absolut tabu! Schließlich weiß man nie, ob das Tier bestimmte Ernährungsbedürfnisse hat, z. B. wegen Allergien oder so.
Am besten wäre es somit, wenn du einfach der Nachbarin, die dir ja bekannt zu sein scheint, mal freundlich erzählst, dass ihr Katzentier dich gelegentlich besuchen kommt und du dann mit ihr einfach besprichst, was für sie okay ist und was nicht. Gegen Besuche inklusive Streicheln haben die allerwenigsten Katzenhalter was, gegen mehr hingegen schon.
Ich weiß nicht ob ich eine fremde Katze in meine Wohnung lassen würde.
Du kannst mit ihr auch auf deinem Balkon interagieren.
Viele Besitzer von Freigängerkatzen sind entspannt, hauptsache der Felltiger findet auch den Weg zurück.
Aber manche wollen auch bei diesen Katzen alles bestimmen und regeln wo sie nur können. Da kann es dann auch zum Streit kommen.
Was du rechtlich nicht darfst ist sie einsperren. Aber pass auf, nicht dass du sie zu dir herziehst. Also am Besten nicht füttern usw.
Als Gast wäre sie willkommen, aber Bewirtung darf sie nicht erwarten. Was mein Nachbar denkt, wäre mir egal.
Du bist nicht verpflichtet das Tier von deinem Besitz fernzuhalten aber die Tierhalter können dir zB das füttern untersagen was in meiner Kindheit allerdings kein Problem war weil man auf die Art jemanden hatte der die Pflege übernommen hat wenn wir im Urlaub waren.