Darf man im Zug 2 Plätze besetzen?

6 Antworten

Man darf selbstverständlich NICHT einfach die Tasche einer anderen Person anfassen! Vielleicht hat auch gar nicht jemand zwei Plätze belegt. Ist mir mal passiert - der Frau neben mir war nicht gut, sie ging aufs WC und hat gefragt, ob sie ihre Tasche kurz stehen lassen kann. Der Zug war überfüllt, natürlich haben mich die Leute gefragt, ob ich "meine" Tasche nicht wegnehmen könnte, und ich musste zwei oder drei Mal erklären, dass es gar nicht meine Tasche war.

Genausowenig darf man einfach zwei Plätze belegen.

Die Lösung ist also, die andere Person bitten, die Tasche wegzunehmen. Wenn es wirklich ihre eigene Tasche ist, wird sie das tun. (Nebenbei: In einem überfüllten Zug machen höfliche Leute das eigentlich schon vorher!)

Drobstart  14.04.2024, 14:27

du darfst die Tasche wegtun. Zumindest wenn du in der Nähe dafür Platz hast. Ich erlebe es immer mal wieder, dass sich jemand weigert. Ich biete dann an die Tasche hochzuheben. Meistens klappt das dann, einmal habe ich die Tasche dann aber einfach ins Gepäckfach gelegt.

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Ich habe heute auch höflich nachgefragt, ob ein Platz frei wäre. Eine Frau hat mit Ihrer Tasche zwei Plätze belegt und sagte mir, dass sie es nicht toll findet diesen Platz wieder frei zu machen. Schließlich haben ANDERE auch ihre Taschen neben dran. Deswegen habe ich jetzt auch gegoogelt, ob es in Ordnung ist 😉

Das ist eine gute Frage, dessen Antwort ich auch gerne wüsste. Meine Theorie: So lange man einen Grund hat warum man zwei Plätze belegt (Beine hochlegen aufgrund einer Behinderung etc) ist das in Ordnung. Wenn man einfach zu faul ist, seinen Koffer zwischen die Beine zu nehmen, dürfte das schwerlich erlaubt sein. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren ;)

Fiswa  23.08.2017, 03:07

Könnte auch sein, dass sein Mitreisender mal kurz raus und er den Platz weiterhin reserviert. Würde damit heute vorsichtig umgehen.

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Da fragt man nett, ob man sich hinsetzen könne

Eigentlich bezahlt 1 Person für 1 Platz. Theoretisch hättest du das Recht die Person aufzufordern die Tasche zu entfernen.