Darf man Einsatzfahrten filmen?
Hey Leute,
darf man Einsatzfahrten als Beifahrer im RTW filmen? Sehe viele Videos in den sozialen Medien von Sanis, aber darf man das überhaupt und worauf muss man achten?
Danke!
3 Antworten
Nein, darf man nicht, da darauf der Funkverkehr zu hören ist. Diesen mit zu hören, ist allen Personen ohne entsprechende Berechtigung (BOS- Sprechfunker) verboten. Auf Grunde dessen ist der Betrieb privater Handys auf den meisten Einsatzfahrzeugen vom Dienstherrn verboten. Ob sich in der Praxis daran gehalten wird, ist naturgemäß ein völlig anderes Thema.
Dazu kommt, dass die Erstellung von sämtlichen Aufnahmen, Kopien, Aufzeichnungen, Mitschnitten im dienstlichen Kontext ebenso bei den meisten Dienstherrn verboten ist.
Die Fahrten mit zu Filmen und dann auch noch zu veröffentlichen ist natürlich reichlich blöde.
Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Im Regelfall, ist es per Dienstanweisung untersagt und bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und bei wiederholtem Fehlverhalten auch Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Datenschutzrechtlich ist es auf jeden Fall immer dann verboten, wenn darauf der Funkverkehr zu hören ist.
Mfg
Nein. Das ist verboten