Darf man das als Notwehr betiteln, wenn im Stadium, ein Fan von der anderen Mannschaft, auf einen Fussballspieler rennt und der Spieler gleich ihn schlägt?

1 Antwort

§32 I StGB "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig."

§32 II StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Ist dann halt die Frage, ob man das als Angriff interpretiert. Würde eher sagen Nein