Darf ich wissen wer mich bei der Polizei verpetzt hat??
Hallo, ich bin M/19 und wurde bei der Polizei verpetzt. Aber mal von Anfang an... Vor ein paar Wochen war ich mit ein paar kumpels draußen auf einem Parkplatz am Wald um bisschen was zu trinken. Wie es leider hin und wieder mal vorkommt wenn man zu viel trinkt ( und ja es war scheisse bitte keine moral Apostel die bekomm ich genügend keine Sorge) passieren Sachen die man sehr schnell bereut. Kurzfassung, ein naheliegende Häuschen wurde randaliert (Fenster, rolläden und ausenleuchten kaputt), es war sozusagen ein "gemeinschaftsprojekt".
2 Tage später war dann die Polizei vor meiner Tür die mich damit konfrontierte. Da blut am Ort gefunden wurde und ich eine Wunde an der Hand hatte half abstreiten auch nichts mehr. Bei meiner Aussage habe ich dann gesagt das ich alles allein gemacht habe woraufhin die Polizisten 2 mal erwähnten das ich verpetzt wurde und ich mir gut überlegen soll ob ich alles auf meine Kappe nehme für leute die mich verpetzen (sie wissen es zwar nicht und haben keine beweise aber sie vermuten natürlich das es mehrere waren) . Jetzt die frage:
1. Stimmt es überhaupt das ich verpetzt wurde oder kann es auch sein das sie das nur behaupten in der hoffnung ich sage die namen der anderen
2. Wenn es stimmt das ich verpetzt wurde, habe ich dann das Recht zu wissen wer das war?
Ich kann mir eig nur vorstellen das ich verpfiffen wurde, da ich noch nicht polizei bekannt bin usw und die Polizei meine DNA dann ja garnicht im System hat können sie es ja nicht durch das Blut herausgefunden haben. Gleichzeitig kann mich eigentlich nur jmd verpetzt haben der selbst dabei war wie soll den sonst jemand wissen das genau ich es war?
9 Antworten
Es kann gut sein das du verpfiffen wurdest, aber sie werden dir nicht sagen wer es war.
Sie können erstmal ohne das blut zu intersuchen nicht feststellen das es deins ist.
Und dein Freund war es wohl kaum da er sich selbst in die pfanne hauen müsste oder es wurde eben als erster erwischt und er ist einfeknickt und hat gesagt das er nicht alleine war.
Ich an deiner stelle würde weiterhin behaupten das du es alleine warst, denn am ehesten ist es gewesen das du/ihr gesehen wurdet man dich identifizieren konnte und dein kumpel noch unbekannt ist.
Viel glück.
Du brauchst in der Situation so oder so auf jeden Fall einen Anwalt, der kann Dir dann auch raten, wie Du das mit Deinen Kumpels und dem angeblichen Petzer handhaben solltest. Er kann auch Akteneinsicht beantragen, dann weißt Du, ob die Geschichte überhaupt stimmt und wenn ja,wer es war. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, auch mit dem Hinweis, dass Du nicht ohne Anwalt aussagen willst. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen.
Also konkret zu Deiner Frage: Dein Anwalt kann im Gegensatz zu Dir selbst die Akte lesen, dann weiß er auch, wer Dich gemeldwt hat.
Außerdem könntest Du versuchen, Dich mit dem Häuschenbesitzer direkt einigen. Du müsstest Die Schäden natürlich bezahlen bzw. beheben. Je nachdem, wie er drauf ist, verzichtet er vielleicht auf eine Anzeige, wenn Du Dich aufrichtig reumütig zeigst und den Schaden wirklich komplett beseitigst. Ein Anrecht darauf hast Du natürlich nicht.
Jeder Beschuldigte kann bei der Staatsanwaltschaft auf Antrag Einsicht in seine Ermittlungsakte nehmen. Er darf nichts kopieren oder fotografieren, darf aber handschriftliche Notizen machen.
Ich hatte das nicht detailliert beantwortet, weil das schon in einer anderen Antwort stand. (Antwort von @HansHans 355).
Da blut am Ort gefunden wurde und ich eine Wunde an der Hand hatte half abstreiten auch nichts mehr.
Soso und woher sollen die wissen, dass es sich um dein Blut handelt?
Natürlich wird dich jemand verpfiffen haben und das Beste was du machen kannst ist die Tat einzugestehen und genau zu erläutern, wie es abgelaufen ist. Das bedeutet nunmal auch, dass deine sog. Freunde mit einbezogen werden.
Jedenfalls hoffe ich das diese ganze Situation euer Gehirn wachzurütteln, vorher nachzdenken und das auch im alkoholisiertem Zusatnd.
Leider Nein,Daten Schutz,auch die Personen die so was machen auch zu schutzen.Das kannst du des wegen nicht erfahren.VG
1. Stimmt es überhaupt das ich verpetzt wurde oder kann es auch sein das sie das nur behaupten in der hoffnung ich sage die namen der anderen
Solche Behauptungen sind auch Teil der Ermittlungen. Sie können stimmen, können auch aus taktischen Gründen erfolgen um auch andere, beteiligte Täter zu ermitteln.
2. Wenn es stimmt das ich verpetzt wurde, habe ich dann das Recht zu wissen wer das war?
Du sicher nicht. (D)ein Anwalt könnte dies über eine Akteneinsicht ... und somit u.U. auch Du erfahren.
Gleichzeitig kann mich eigentlich nur jmd verpetzt haben der selbst dabei war wie soll den sonst jemand wissen das genau ich es war?
- Vielleicht wurdet ihr beobachtet
- man kennt Dich
- Du bist schon auffällig geworden
- Du kannst tatsächlich verpfiffen worden sein. (Hast Du Dir jemanden zum Feind gemacht ?)
- usw.
Du sicher nicht. (D)ein Anwalt könnte dies über eine Akteneinsicht ... und somit u.U. auch Du erfahren.
Das ist falsch. Für Akteneinsicht braucht es keinen Anwalt.
Das ist falsch.