Darf ich verweigern, dass mein Kind bei meinem Ex übernachtet oder ihn länger sieht?
Hallo,
mein Ex-Freund möchte unser Baby in einigen Tagen sehen. Ich bin mir dabei jedoch nicht sicher, ob er das nur will, damit er mich sehen kann, denn er möchte gerne wieder mit mir zusammen sein, ich will es jedoch nicht, weil er mich betrogen hat. Nach Monaten will er plötzlich das Baby sehen. Ich kümmere mich mit meinen Eltern zusammen um das Kind. Ich möchte das Kind nicht alleine mit ihm lassen. Ich müsste also auch bei ihm übernachten, aber das will ich unbedingt verhindern, jedoch es gibt hierbei nicht viele Optionen soweit ich weiß. Entweder lasse ich das Kind alleine bei ihm oder ich schlafe auch bei ihm. Was soll ich tun, damit ich das verhindern kann? Darf er das Kind so lange sehen, wie er möchte oder geht es auch ganz kurz? Ich möchte es nicht, bitte hilft mir. Ich kann mein Kind nicht mit ihm alleine lassen.
Vielen Dank im Voraus.
10 Antworten
Wie klein ist denn das Baby, muss es nicht gestillt werden? Das kann dein Ex ja nicht. Ich würde mich nicht mit Flaschnfütterung hinhalten lassen, wenn du voll stillst.
Wenn es das erste Mal wäre, dass er sein Kind sehen will, würde ich es ihm über Nacht auch nicht geben. Erstmal langsam damit anfangen, stundenweise. Dann soll er zu dir kommen und ihr trefft euch an einem neutralen Ort. In einem Cafe oder in einem Restaurant.
Warum solltest du zu ihm und auch noch übernachten? Wenn er einen weiten Anfahrtweg hat, könnt ihr euch auch in der Mitter für ein paar Std. treffen.
Wenn das Kind älter ist, kannst du mal Wochenende ausmachen, aber wenn es noch ein Baby ist, ist die Mutter die Bezugsperson. Das Kind braucht die Mutter.
Ich würde das verweigern. Du bist die Mutter und das Kind braucht dich. Das Kind kann man nicht über Nacht bei einem Fremden lassen, auch wenn der Fremde der Vater ist. Er hat das Recht, das Kind zu sehen, aber nur mit dir, das würde jeder verstehen, das muss dein Ex auch verstehen, ansonsten darf er es gar nicht sehen. Entweder mit dir oder gar nicht.
Nur mit der Mutter ist Blödsinn.
Er darf das ganz sicher auch alleine.
Er hat die gleichen Rechte wie die Mutter solange vor Gericht nichts anderes geregelt ist.
Ja bevor es zu einer Übernachtung kommt sollte wohl erst mal eine Bindung zu dem Kind aufgebaut werden.
D.h. erst mal ein paar Stunden tagsüber, wenn das ein paar mal gut geklappt hat auch übernachten.
Wenn das Kind auch von den Eltern der Mutter betreut werden kann, dann geht das auch vom Vater, solange es keine guten Gründe dagegen gibt.
Selbstverständlich kannst du das verweigern! Er hat ein Recht, sein Kind zu sehen, aber dazu muss er zu diR kommen!
Du kannst ja mal gucken wie er sich verhält und dann später gucken was du machst
Ruf beim Jugendamt an und frag dort nach. Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn nicht kannst du durchaus die Übernachtung verweigern. Dann hat er erstmal gar keine Rechte am Kind. Falls doch kannst du stundenweise Betreuung durch ihn nicht verweigern. Wenn du dem nicht traust… JugendAmt fragen wegen Überwachung Umgangsrecht durch dritte, dann wird eine Person dabei sein die das Jugendamt stellt und solange dabei sein. Im Grunde ist es aber nicht üblich ein Kind von drei Monaten seinem Vater zu überlassen der erst jetzt umgangsrecht haben will.
Er hatte das Recht das Kind zu sehen und auch ohne dich !!
Das ist gesetzlich geregelt
(Es gibt ein paar Ausnahmen die treffen aber nicht zu )
Nein, bei einem drei Monate alten Säugling hat er kein Recht, das Kind ohne die Mutter zu sehen!
Es ist auch sein Kind und ein Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Es wäre nicht fair von dir, dem Kind das nicht zu ermöglichen.
Klar, wenn er dem Kind schaden sollte, wäre es was anderes. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Hier geht es um dein Problem mit ihm. Aber das ist dein Problem und nicht das von dem Kind.
Das Kind ist 3 Monate alt. Ja, es ist das erste Mal, dass er das möchte. Er möchte das Kind unbedingt bei sich über Nacht haben. Kann ich das verweigern, auch wenn er das Kind nur dann sehen möchte?