Darf ich ohne gültigen Pass meinen Führerschein anfangen?
Hey, ich bin 18 Jahre alt und habe folgendes Problem. Ich hab leider noch keinen deutschen Pass (beantragt ist er bereits und in Arbeit) und wollte mich bei der Fahrschule anmelden. Mein Problem ist, dass mein pass abgelaufen ist und ich nicht weiß, ob ich mich so anmelden darf? Ich habe in einer bestimmten Fahrschule in meiner Nähe gefragt ob mein pass ein Problem machen könnte aber sie haben gesagt nein. Nun habe ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht gesehen dass mein pass abgelaufen ist.
Wisst ihr vielleicht ob es geht oder nicht?
Freue mich auf eure netten antworten.
3 Antworten
Soweit ich mich erinnern kann, brauchte ich damals keinen Personalausweis vorzeigen, weder bei der Fahrschule, noch bei der Prüfung oder bei irgendeiner Behörde. Im Prinzip musst Du einen Antrag ausfüllen (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis), darin deine Personalien angeben und mit deiner Unterschrift bestätigen, dass Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Dieser Antrag geht zur zuständigen Behörde, die dann auch nach bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis erteilt und den Führerschein aushändigt. Später bei einer Verkehrskontrolle kann es sein, dass Führerschein und Personalausweis kontrolliert werden. Dann sollte man einen gültigen Personalausweis haben und die Personalien darin sollten mit den im Führerschein übereinstimmen bzw. mit den gespeicherten Daten beim Kraftfahrtbundesamt.
Ja du darfst. Es kommt nicht drauf an ob dein Pass ungültig ist, sondern nur ob du einen besitzt.
Ich hab leider noch keinen deutschen Pass
Aus welchem Land stammst du denn?
Die Fahrschule prüft vermutlich nicht ob du einen berechtigt bist einen deutschen Führerschein zu machen.
Nur, solange keine Berechtigung vorliegt, wirst du keinen Führerschein in Deutschland bekommen. Unter Umständen könnte dies bedeuten, dass du dein Geld aus dem Fenster wirfst.
Besser wäre, warten.
Er muss nicht unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Habe ich dies geschrieben?
Eine Bitte für die Zukunft, wenn du mich korrigieren willst, lies zuerst mal meine komplette Antwort. Und dann solltest du auch nachdenken, was damit gemeint sein könnte.
Eine Aufenthaltserlaubnis, bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er hier den Führerschein machen darf.
https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/index_de.htm
Wenn er hier in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis und einen festen Wohnsitz hat, wird er auch eine Fahrerlaubnis bekommen. Er muss nicht unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben.