Darf ich MZ 125 RT/3 fahren?

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Hallo,

NEIN, das darfst du nicht!

In der Klasse B sind nur die Klassen AM und L enthalten - nicht die Klasse A1.

Mit der Klasse AM darfst du Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und bis 45 km/h fahren, aber keine Leichtkrafträder (125er).

Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Leichtkrafträder aus DDR-Zeiten.

Vieles Grüße

Michael

emesvau  20.04.2018, 13:00

Das, was der Michi hier sagt, stimmt so.

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2012 NEIN 1980 kommt da schon ehr hin .

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.

Das was du meinst gilt für die 50er aus DDR Zeiten.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 2001 Touren, Rennsport und DIY Kundendienste