Darf ich mit dem Pferd einer Freundin ein Turnier reiten?
Ich hätte die Erlaubnis einer Freundin mit ihrem Pferd ein Turnier zu gehen doch ist das Versicherungsmässig Erlaubt? Bzw muss man dabei etwas beachten, da ich selbst ja nicht die Besitzerin bin bzw die reitbeteiligung.
6 Antworten
Ja, du darfst grundsätzlich mit dem Pferd einer Freundin ein Turnier reiten, allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- Einverständnis des Pferdebesitzers: Du brauchst die ausdrückliche Erlaubnis deiner Freundin, ihr Pferd für das Turnier zu nutzen. Es ist sinnvoll, dies schriftlich festzuhalten, insbesondere bei größeren Veranstaltungen.
- Turnierzulassung: Prüfe, ob das Pferd korrekt im jeweiligen Verband (z. B. FN in Deutschland) eingetragen ist und ob es für Turniere freigegeben ist.
- Reiterausweis und Startgenehmigung: Du benötigst die entsprechende Reiterlizenz und die Startgenehmigung für das Turnier.
- Pferdeversicherung: Kläre mit deiner Freundin, ob das Pferd ausreichend versichert ist, auch für eventuelle Unfälle oder Schäden während des Turniers.
- Regelungen im Turnierbereich: Einige Turnierklassen haben spezielle Anforderungen, z. B. die Zugehörigkeit des Reiters zum Stall, in dem das Pferd untergebracht ist. Lies die Ausschreibung des Turniers genau.
- Trainingsvorbereitung: Es ist ratsam, dass du das Pferd gut kennst und vor dem Turnier mit ihm trainierst, damit ihr als Team gut harmoniert.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht deinem Start mit dem Pferd deiner Freundin nichts im Weg!
LG
Ja, beachte das es die Erlaubnis und nicht das Erlaubnis ist. Aber ansonsten müsste das eigentlich gehen.
Liebe Grüße calvari
Das kannst du machen. Du brauchst nur irgendeinen Pferd. Wem es gehört ist den Verantwortlichen völlig egal.
Welche Versicherung sollte wogegen was genau haben?
Deine Krankenversicherung ist zuständig, wenn Du erkrankst oder Dich verletzt. Vollkommen egal, bei was. Sonst niemand.
Deine BU-Versicherung ist zuständig, wenn Dir so viel passiert, dass Du danach nicht (mehr) arbeiten kannst. Sonst niemand.
Wenn Dir ein Tier Schaden zufügt, werden sich Deine Versicherungen (Kranken~, BU-~, ...) an den Tierhalter wenden, um zumindest einen Teil von dem zu holen. Für ihn gut, wenn er eine anständige Tierhalterhaftplichtversicherung hat, aber nicht Dein Thema. Man kann niemanden zwingen, sich zu versichern. Die meisten sehen beim Abschluss von THV nur drauf, wie viel Deckungssumme sie für wie viel Geld bekommen, lesen aber nicht die Leistungen durch, die über das Minimum hinaus gehen, aber durchaus interessant sein können.
Ziemlich gute Antwort, nur eine kleine Korrektur: Eine BU-Versicherung nimmt keinen Regress. Ein solcher ist bei Summenversicherungen (Unfall, BU, etc.) nicht möglich. Ansonsten eine erfrischend gute Antwort, die . entgegen der landläufigen Meinung, man müsse sich erkundigen, wie andere versichert seien - den Fokus auf die EIGENE Absicherung richtet. Finde ich gut!
Bei uns hier in Deutschland gibt es Zusatzbausteine oder extra Tarife in der Privathaftpflichtversicherung für fremde Tiere, die man in Obhut hat. Da dies nicht jeder Mensch hat, ist es sinnvoll in den Basistarifen ausgeschlossen, sodass diesen Baustein eben nur die buchen, die sich um fremde Tiere kümmern.
Yes hier ist es auch eine Zusatzversicherung die man bei der Haftpflicht mit dazu buchen kann. Anders als in Deutschland sind bei uns in der Haftpflicht aber zB Schäden durch Heimtiere automatisch mit drin.
Um die Frage genau richtig zu beantworten, müsste man also wissen in welchem Land sich die FS befindet.
Sorry, war unverständlich ausgedrückt. Mit heimtieren meine ich Hund, Katze, und nicht Haustiere wo Pferd nur drin wäre. Also bei uns sind Hunde eben zb mit drin in der „normalen“. Und wenn man eine RB möchte setzen die meisten Besitzer die Zusatzversicherung „Reiten fremder Pferde“ eben vor.
Also hätte die Besitzerin auch keine Probleme falls etwas passieren sollte und ich geritten bin ?
Kommt eben drauf an. Wenn Du durch Verwirklichung der Tiergefahr Schaden erleidest, kommt es drauf an, wie sie versichert ist, ob sie einen vernünftigen Tarif abgeschlossen hat oder einen der vielen, vielen, die keine Schäden an Dir tragen. Wenn Du dann höhere Krankenkosten hast, wird Deine Versicherung auf sie zu kommen und Geld von ihr fordern. Wenn Du dann BU bist, wird sie ihres Lebens nicht mehr froh, denn wenn Deine BU auf sie zu geht, drückt sie lebenslang Geld ab für Deinen Lebensunterhalt. Dabei ist aber völlig egal, ob Du zuhause mit dem Tier zu tun hast oder auf einem Turnier.
Wenn das Tier in Deiner Obhut etwas an Dritten anstellt, wirst eventuell auch Du als temporärer (eben für die Stunde) (Mit)Halter gewertet und man geht auf Dich zu. Wenn Ihr Tarif das einschließt zu leisten, wenn Du mit dem Tier zu tun hast, lass Dir schriftlich aushändigen, wie genau versichert ist, welche Leistungen enthalten sind. Sonst versichre Dich lieber selbst, wenn Du Pferde anderer regelmäßig reitest mit einer guten (!) THV. Aber auch das hat null mit dem Turnier zu tun, sondern ist einfach so beim Umgang mit Tieren. Es gibt die Tarife, die "Mithalter" mit abdecken. Das ist meist, wenn es heißt, Reitbeteiligungen seien eingeschlossen. Dieser Satz heißt nämlich in der Regel nicht, dass Schäden AN der Reitbeteiligung eingeschlossen sind.
Du solltest auch Deine Privathaftpflichtversicherung prüfen für den Fall, dass das Tier einen Schaden erleidet während Du es in Deiner Obhut hast. Da sind Schäden an Tieren anderer auch seltenst gedeckt.
Das ist vollkommen egal, ob Du es bei Vollmond rückwärts am Sandstrand reitest, auf einem Turnier oder nur immer mal wieder putzt. Sobald von einem geplanten, eventuell sogar regelmäßigen Umgang mit dem Tier gesprochen werden kann.
Anders ist es nur, wenn Du bei einem Besuch bei der Freundin schnell mit raus schaust, weil sie grade Stall macht und nicht gezielt mit dem Pferd zu tun hast.
Natürlich darfst du sowas. Das Pferd wird ja eine Haftpflichtversicherung haben, wo es eigentlich keine mehr gibt, die Mitreiter ausschließt.
Ach, das kommt immer drauf an, was man sich unter dem Einschluss vorstellt. Oft ist es auch sinnvoll, dass Reitbeteiligungen ebenfalls THV abschließen. Je nacht Tarif eben.
In der Schweiz braucht man eine separate Versicherung, „Reiten fremder Pferde“. Diese deckt Schäden am Pferd und Materialien (zB Sattel).