Darf ich mein roller einfach lackieren?

4 Antworten

Ja, aber nicht nach einem Mängelbericht der Hauptuntersuchung bis zur nächsten Prüfung kurz darauf, wenn dort Schweißarbeiten ausgeführt werden.

Die müssen bei der nächsten Prüfung zur Kontrolle ohne Farbe sein.

Eher mit Farben, als mit Felgen.

Wenn der Roller dein Eigentum ist (also auch nicht geleast, gemietet oder durch Ratenzahlung noch nicht abbezahlt), darfst du ihn auch nach Wunsch lackieren.
Zu beachten ist dabei, dass alle Lampen / Leuchten / Reflektoren sichtbar bleiben müssen, also nicht mit lackiert werden dürfen. Außerdem sind stark spiegelnde Farben (z.B. Metallic-Lack in Gold oder Silber) im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen.

Seit wann sind solche Lacke nicht zulässig? Metallic Silber ist gefühlt die am häufigsten gekaufte Farbe auf Pkw.

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Ja, darfst du.