Darf ich im Keller bohren?
Darf ich, wenn im Mietvertrag nichts gesondert steht, in meinem Kellerabteil Löcher in die Wand bohren wie in der Wohnung?
Und kann ich eine Lampe im Keller ohne Genehmigung ersetzen, wenn ich diese wieder bei Auszug ohne „Rückstände“ zurück bauen kann?
Danke
2 Antworten
- Was sagt der Mietvertrag? Ist das Kellerabteil ganz KONKRET Deiner Wohnung zugeordnet? Dann ja.
- Handelt es sich um eine Außenwand?
- Was für eine Lampe willst Du konkret austauschen oder kommt eine zusätzlich? Ggfs. muss die Leuchte feuchtraumgeeignet sein, das hängt vom Kelleraufbau ab.
- Schließt die neue Lampe an das Kabel der bestehenden Lampe an?
Mir fällt weder im Baurecht noch im Mietrecht etwas ein, was dagegen sprechen würde.
Davon ausgehend, dass Dein Kellerstrom auf Deine Wohnung läuft und damit auch die Absicherung, sind auch andere Mietparteien oder Gemeinschaftseigentum nicht betroffen.
Der einzige Punkt könnte die fachmännische Ausführung sein, aber Du hast in Deiner Wohnung ja auch jede Freiheit eines Lampenwechsels, also fällt auch das weg.
Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast, ist sicher eine kurze, nette Info nicht schädlich - muss aber aus meiner Sicht nicht sein. Es hilft halt, wenn bei der nächsten Begehung der Vermieter vor der Eigentümerversammlung keine Fragen aufkommen - ich gehe da von mir als Vermieter aus. 😉
Das weiß ich konkret nicht.
Aber ich würde einfach beim Vermieter nachfragen.
Aber lies doch mal:
https://ngb.to/threads/loch-in-kellerwand-bohren-ist-sowas-bedenkenlos-machbar.41476/
oder:
https://www.werkzeug-news.de/threads/kellerwand-anbohren-ja-oder-nein.14494/
Vielen Dank!