Darf ich im Keller bohren?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Was sagt der Mietvertrag? Ist das Kellerabteil ganz KONKRET Deiner Wohnung zugeordnet? Dann ja.
  2. Handelt es sich um eine Außenwand?
  3. Was für eine Lampe willst Du konkret austauschen oder kommt eine zusätzlich? Ggfs. muss die Leuchte feuchtraumgeeignet sein, das hängt vom Kelleraufbau ab.
  4. Schließt die neue Lampe an das Kabel der bestehenden Lampe an?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Marci2993 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 17:24
  1. Ja das Abteil ist mit Nummer konkret mir zugeteilt und im Mietvertrag festgehalten.
  2. Nein
  3. Ich möchte eine Feuchtraum-Wannenleuchte installieren. Aktuell ist eine sehr kleine dunkle Kellerleuchte montiert.
  4. Ja ich würde die alte abmontieren und an den frei werdenden Anschluss die neue montieren. Bei Auszug könnte ich dies rückgängig machen.

Vielen Dank!

oklein  20.10.2024, 18:36
@Marci2993

Mir fällt weder im Baurecht noch im Mietrecht etwas ein, was dagegen sprechen würde.

Davon ausgehend, dass Dein Kellerstrom auf Deine Wohnung läuft und damit auch die Absicherung, sind auch andere Mietparteien oder Gemeinschaftseigentum nicht betroffen.

Der einzige Punkt könnte die fachmännische Ausführung sein, aber Du hast in Deiner Wohnung ja auch jede Freiheit eines Lampenwechsels, also fällt auch das weg.

Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast, ist sicher eine kurze, nette Info nicht schädlich - muss aber aus meiner Sicht nicht sein. Es hilft halt, wenn bei der nächsten Begehung der Vermieter vor der Eigentümerversammlung keine Fragen aufkommen - ich gehe da von mir als Vermieter aus. 😉

Marci2993 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 19:35
@oklein

Top danke! Der Vermieter (eine Baufirma) werde ich auf jeden Fall informieren. Ich wollte mich nur davor schon mal informieren ob das grundsätzlich möglich sein sollte. Da die Vermieter eigentlich sehr kulant sind, denke ich wird das passen :)