Darf ich für beide Seiten sein bei einer textbezogenen Erörterung?
Hallo ich wollte mal fragen, ob man bei einer textbezogenen Erörterung für beide Seiten sein darf, also pro und contra.
1 Antwort
Klar, du kannst am Ende in dem Fazit, nachdem du für beide Seiten Argumente genannt hast z.b schreiben, dass beide Seiten ihre Berechtigung haben und man weiter forschen sollte und blablabla
Meistens positioniere ich mich aber und schreibe in das Fazit sowas wie:
Trotz der einigen negativen Argumente, bin ich der Auffassung, dass…, da die Argumente dafür deutlich überwiegen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung