Darf Ich einen Busfahrer anzeigen?

9 Antworten

Ja, du kannst ihn sehr wohl anzeigen. Zwar nicht bei der Polizei, aber bei dem Busunternehmen, wo er arbeitet! :)

 

Unfreundlichkeit ist keine Straftat, das haben viele meiner Vorredner schon erwähnt, das stimmt ja auch, nur wenn er dich beleidigt und z. B. dich als A* beschimpft oder so was, dann kannst du das machen. Wird zwar wahrscheinlich wieder eingestellt, aber du hast dann das getan, was in deiner Macht steht!

 

Aber du hast völlig Recht, so geht man nicht mit Menschen um! Auch wenn noch keine Beleidigung ausgesprochen wurde, aber es ist moralisch nicht vertretbar.

 

Tu dich mit Leuten zusammen, schreib deine vielen Beschwerden vor allem nicht immer alleine, sonst denkt die Firma von dem Fahrer, dass du ein "Streithansel" bist, der es halt bloß auf den Fahrer abgesehen hat.

Ehrlich gesagt mir ist es schleierhaft das man sich in irgendeiner Weise mit dem Busfahrer anlegen kann. Man steigt als Gast in den Bus, begrüßt den Busfahrer, bezahlt oder zeigt sein Ticket und setzt sich auf einen freien Platz oder hält sich an der Stange fest. Wenn man ihm was fragt und er gibt eine patzige Antwort, dann sollte man sich gar nicht auf eine Diskussion einlassen, sondern nur sagen, da hat jemand schlechte Laune. Nicht immer ist es der Busfahrer Schuld, es gibt auch genügend andere Fahrgäste, die Benehmen sich wie die allerletzten Neandertaler. Daher sollte man sich erst an die eigene Nase fassen, bevor man zum Anwalt rennt.

Man kann niemanden anzeigen weil er ein A*ch ist.

Wenn er dich nicht beleidigt, bedroht, schlägt etc verstößt er gegen kein Gesetz.

Außerdem ist das Zivil recht. darum kümmert sich die Polizei nicht wenns um beleidigung geht. also musst du den Anwalt bezahlen

Unverschämtheit und Unfreundlichkeit kann man nicht anzeigen, auch wenn man das manchmal wollen würde. Eine Anzeige macht erst Sinn, wenn es sich z.B. um eine Beleidung handelt. Die muss der Beleidigte dann aber, sofern nur einer angegangen wurde, selbst zur Anzeige bringen.

Anzeigen kannst Du ihn erst, wenn der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist. 

Besser, Du schreibst immer wieder Beschwerden bei den Verkehrsbetrieben und suchst Dir andere, die das auch machen.