Darf ich ein Golfkart fahren?
Hallöchen hab da eine kleine Frage.
Ich bin 17 jahre alt hab den A1 (125er) und den L (Klein Traktoren) führerschein. Jetzt ist meine Frage, darf ich ein Golfcart das 50 km/h fährt fahren mit den Führerscheinklassen die ich besitze oder nicht ? Das Golfkart ist natürlich straßenzulässig, hat aber auch mehrer Sitzplätze.
3 Antworten
Mit A1 darfst du Leichtkrafträder bis 11 kW/125ccm sowie dreirädrige Fahrzeug bis 15 kW fahren.
Ein Golfkart ist vierrädrig.
Mit dem enthaltenen AM darfst du vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h fahren.
50 km/h sind mehr als 45 km/h.
Mit Klasse L darfst du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen zu land- und fortstwirtschaftlichen Zwecken fahren.
Ein Golfkart ist weder eine LoF-Zugmaschine, noch wird deine Fahrt zu LoF-Zwecken dienen.
Was irgendwelche Internetseiten schreiben, ist belanglos.
Mit Klasse AM darfst du unter anderem Fahrzeuge der Kategorie L6e fahren, siehe §6 Abs 1 FeV:
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Oben schreibst du etwas von 50 km/h, so dass man davon ausgehen musste, dass das Fahrzeug nicht unter diese Kategorie fällt.
Sollten die 50 km/h nur aus einer Tachoabweichnung resultieren, wäre es möglich, dass das Fahrzeug unter L6e-B fällt und somit mit AM gefahren werden darf, wenn die restlichen Anforderungen aus Richtlinie 168/2013 erfüllt sind, u.a. max 6 kW und max 425 kg in fahrbereitem Zustand.
Das heißt wenn es 6kw hat mit der oben aufgeführten Richtlinien, darf ich mit den 125er auch das Fahrzeug führen weil ich ja mit den 125er auch AM habe wenn ich mich richtig erriner.
Ja, wenn es unter AM fällt, darfst du es mit deiner vorhandenen Fahrerlaubnis, welche Klasse AM enthält, fahren.
In deiner Betriebserlaubnis bzw deinem CoC sollte stehen, um welche Fahrzeugart es sich handelt, andernfalls musst du selbst schauen, ob es alle Anforderungen eines L6e-Fahrzeugs erfüllt.
Hi, mit der Klasse AM, die im A1 enthalten ist, dürftest Du Leichtfahrzeuge fahren, bis 45 km/h und 350 kg leer haben. Da ist Dein Fahrzeug wohl drüber.
Klasse L gilt nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge und die müssen auch für diesen Zweck genutzt werden, scheidet also aus.
Daher sag ich mal nein, Du brauchst Klasse B
Welche Art von land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschine ist ein Golfkart?
Laut ADAC katalog ist die Klasse AM nur benötigt aber mit 125er hab ich den AM ja auch oder nicht ? Und eingetragen ist das Kart auch unter 45 km/h aber ich glaube die reden dort explizit über Quad