Darf ich draußen eine Sturmhaube tragen?

3 Antworten

Du schützt dich mit der Sturmhaube gegen den Wind und das ist legitim. Wenn es sehr kalt ist, trage ich beim Skifahren auch so'n Ding.

Ein Vermummungsverbot gibt es nur beim Führen von Kraftfahrzeugen (§ 23 Abs. 4 StVO) und bei Versammlungen unter freiem Himmel (§ 17a Abs. 2 VersammlG).

Als Schutz ist es legitim.