Darf ich dieses Messer kaufen?

6 Antworten

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Alles problemlos so möglich wie gewünscht!

Bis auf das "im Wald mit Genehmigung"

Welche Genehmigung habt ihr den jetzt vom Besitzer des "Waldes"? Ihr wisst doch, dass der "Wald" jemanden gehört, oder?

Wenn der Wald "befriedetes Besitztum" ist, also Niemand einfach so dort rein oder raus kann und ihr eine entsprechende Erlaubnis habt den zu betreten, dann einfach das Messer dorthin transportieren ( abgeschlossenes Behältnis, sprich Rucksack mit Schloss an den Zippern) und dort erst hersusnehmrn. Rücktransport natürlich genau so!

Aber erst mal jetzt: Wer hat euch erlaubt im "Wald" jetzt mit euren Messern herumzuwerkeln? Würdest du es auch erlauben dass wildfremde Leute in euren Garten kommrn und fort mit ihren Messern herumschnitzen und -schneiden?

Oder macht ihr das etwa illegal und ohne Erlaubnis und wartet einfach darauf, dass jemand die Polizei ruft und euch anzeigt?

Dumm123438 
Fragesteller
 08.09.2020, 18:01

Wir machen das ganze auf dem Grundstück eines Freundes, von den Wegen entfernt. Das ganze geschieht also auf Privatgrund und auf dem Weg schließen wir die Messer im Rucksack ein. Falls wir damit trotzdem Gesetze verletzen, wäre ich froh darüber, wenn du mich darauf hinweisen könntest, damit wir das nicht weiterhin so machen.

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Leestigter  08.09.2020, 18:46
@Dumm123438

Also was jetzt - "Wald" oder "Grundstück"??

Es heist im Gesetz:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes...

...4.führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt..

...(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer...

1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

Die Einwilligung des Besitzers habt ihr, aber ist das auch "befriedet"?

Du schreibst was von "von den Wegen entfernt", aber das hier ist gefordert:

"..Ein Besitztum ist dann befriedet, wenn es in äußerlich erkennbarer Weise durch den Berechtigten mittels zusammenhängender Schutzwehren wie Mauern, Hecken, Drähte, Zäune etc. gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Die Umfriedung muss nicht lückenlos sein und kein schwer überwindbares Hindernis bilden. Allerdings darf sie regelmäßig den Charakter einer physischen Schutzwehr nicht verlieren. Bloße Warn- oder Verbotstafeln genügen nicht. (Schäfer in: MüKoStGB § 123 Rn. 14-19)..

und weiter..

"...Auch sind eine private Wiese, ein privater Acker oder ein privates Waldgrundstück kein befriedetes Besitztum, wenn sie nicht durch Mauern, Hecken, Drähte, Zäune etc. umrandet sind, da es an der entsprechenden Abgrenzung zum öffentlichen Raum fehlt. (Apel/Bushart: Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz Kommentar, Kohlhammer, 3. Aufl. 2004, S. 76, R. 27)..."

Ihr kennt die Lokalitäten, ihr könnt das abschätzen, ob daa alles erfüllt ist!

Ansonsten Strafe/Sozialstunden und natürlich werden die Tatmittel (Messer) eingezogen und vernichtet...

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Dumm123438 
Fragesteller
 08.09.2020, 20:10
@Leestigter

Es ist ein Waldstück, das von einem Zaun umgeben ist (etwas höher als 1,70m würde ich sagen). Also wäre es ja befriedetet und wir dürften dort die Messer führen. Jetzt hat der Zaun aber ein Tor. Zählt das dann immer noch? Ausserdem dachte ich, man dürfte feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm sowieso führen. Stimmt das oder nicht?

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Leestigter  08.09.2020, 21:12
@Dumm123438

Sollte passen!

Das mit den 12cm passt so, ihr eolltet ruvh aber längere zukegrn, das war eure Frage gewesen..

Für was braucht ihr dann "Genehmigung"?

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Dumm123438 
Fragesteller
 08.09.2020, 21:33
@Leestigter

Eigentlich wollte ich mir auch ein Messer über 12cm kaufen, habe es dann aber aufgrund der Gesetzeslage doch nicht getan. Die Frage war aber auf ein Messer über 12cm bezogen. Wir haben wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Die Genehmigung hatten wir einfach gerne in der Tasche, falls uns mal jemand darauf ansprechen sollte. Ausserdem ändert sich die Gesetzeslage ja ständig. Und wir brauchten die Einverständniserklärung des Besitzers um auf seinem Gelände eine Hütte zu bauen, da haben wir auch gleich das mit den Messern geregelt, falls uns mal ein Förster anspricht. Danke dir trotzdem für die Erklärung der Gesetzeslage für Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.ziemlich kompliziert... 😄. Also werde ich wohl bei 11cm bleiben.

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Du darfst dir es kaufen. Es ist natürlich vom Laden bzw. Verkäufer abhängig, ob er dir das Messer verkauft. Aber mit deinem Vater zusammen sollte es funktionieren. Du darfst das messer zwar besitzen und auf eurem privaten abgeschirmt Grundstück benutzen, jedoch ist es dir verboten, egal wie alt du bist dieses Messer ohne eine Ausnahme in der öffentlichkeit zu führen. Zum Beispiel auch im Wald. Eine Ausnahme wäre möglich, wenn du es für deinen Beruf brauchst z. B. Als Jäger oder wenn du Foto oder Film Aufnahmen machst. Auch das OK vom land besitzer bringt dir da nichts.

Also rechtlich gesehen ist das also klar geregelt, aber wenn du jetzt nicht gerade mitten in der Stadt wohnst und einfach und schnell in Wald kommst, wird es wahrscheinlich niemanden interessieren und du wirst wahrscheinlich auch nicht kontrolliert wenn man sich nicht ganz blöd anstellt. Ist in dem Fall auch Vorteilhaft, wenn man das Messer nicht unbedingt am Gürtel trägt sondern im Rucksack lässt.

Eine Sache würde ich dir aber noch sagen will ist, dass man mit unter 12 cm klingenlänge auch super zurecht kommt.

Mfg

Jan

Woher ich das weiß:Hobby
Dumm123438 
Fragesteller
 02.09.2020, 14:34

Danke für die tolle Antwort. Habe selbst einige Messer unter 12 (Ei s 11,9) aber beim Batoning merke ich oft, daß ich mit einem Holzknüppel an der Klingenspitze abrutschen und ich mir ein paar Zentimeter mehr wünschen würde. Mir geht es auch vor allem um die Stabilität. Das Messer soll einfach ein Leben lang halten und viel durchmachen können. Und das A1 war da eben mein Favorit.

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Das A1 ist keine Waffe also ist dein Alter völlig egal.

Jeder darf es kaufen, besitzen und auf befriedetem Besitztum verwenden.

Aber im Wald kann es (auch völlig unabhängig vom Alter) Probleme geben und eine 'entsprechende Genehmigung' gibt es nicht.

Du besitzt & kaufst es doch gar nicht. Das tut dein Vater. Und der lässt dich damit im Garten rumfuchteln.

Dumm123438 
Fragesteller
 02.09.2020, 14:22

Die Frage ist nur ob das der Beamte auch so sieht. Aber eigentlich stimmt das. Danke für den Tipp

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Tuehpi  02.09.2020, 14:23
@Dumm123438

Welcher Beamte? Patrouillieren welche durch euren Garten?

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Dumm123438 
Fragesteller
 02.09.2020, 14:24
@Tuehpi

Nein, aber falls es jemand mitbekommen sollte. War nicht so gemeint

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Paul1x  02.09.2020, 14:26
@Tuehpi

Man kann sich natürlich auch absichtlich Dumm stellen...

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Tuehpi  02.09.2020, 14:26
@Dumm123438

Ach, iwo. Bleib damit in eurem Garten und alles sollte tutti sein.

Gute Wahl, bezüglich des Messers.

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