Darf ich die 3 Gebete vom Mittag in Isha beten?

4 Antworten

Nein, darfst du eigentlich nicht. Also beten musst du sie abends. Weil du keine Lücke zwischen die Gebete bekommen darfst. Aber du hast sie dann alle oder einige nicht innerhalb der jeweiligen Gebetszeiten Spanne verrichtet und sie sind dann ungültig. Du bekommst keine Belohnung für sie und an so einem Tag hast du die Pflicht der 5 Gebete nicht erfüllt.

Du musst unbedingt zusehen, dass du auf der Arbeit eine Möglichkeit findest. Das kann man regeln. Viele Arbeitgeber sind sehr entgegenkommend. Das haben viele Brüder berichtet. Aber man muss die Courage haben und fragen. Die beißen nicht.

Wudhu kann man sicher auch hinbekommen. Da wird doch niemand stehen und starren. Die gucken zwei Tage und dann nicht mehr, dann ist das nichts Neues mehr für sie.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Assalamu aleikum wa rahmatullahi wa barakathu,

versuch mal mit den Chef darüber zu reden ob es ein eigenen Raum gibt wo du dein Gebet verrichten könntest. Wenn das aber nicht geht, dann könntest du deine drei Gebete nachholen.

Möge Allah dir dein Weg erleichtern

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Muslim - Ahlus Sunnah Wal Jama'ah

JA, darfst Du!

Wichtige Gegenfrage: Von WEM würdest Du Dir es - WARUM - verbieten lassen?

Es besteht die Möglichkeit das Mittags- und Nachmittagsgebet sowie das Abend- und das Nachtgebet zu kombinieren. Dadurch bekommst du auf jeden Fall mehr Spielraum eine Zeit für das Gebet zu finden.

Zudem kannst du auch auf der Arbeit beten. Ayatollah Sistani sagt:

Frage: Viele große Unternehmen und Betriebe im Westen beschäftigen eine große Anzahl von Mitarbeitern, die in Büros arbeiten, von deren Besitz sie keine Ahnung haben. Wie lautet also die Regelung für: Das Beten in diesen Büros und Das Benutzen des Wasser für Wudhu? Wenn es problematisch ist, dort zu beten, was wird dann aus den vergangenen Gebeten, die an diesen Orten verrichtet wurden?
Antwort: Es ist kein Problem, an diesen Orten zu beten oder das Wasser für Wudhu zu benutzen, solange nicht bekannt ist, dass es usurpiert wurde. Wenn es nach dem Verrichten des Salats klar wird, dass das Grundstück usurpiert wurde, sind die vergangenen Gebete gültig.

und

 Frage: Es kommt vor, dass die Zeit des Salats beginnt, während der muslimische Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz ist - wobei er feststellt, dass es nicht leicht ist, Arbeit zu finden - und es ihm daher schwerfällt, die Arbeit für das Salat zu verlassen. Manchmal verliert er schließlich seinen Arbeitsplatz, weil er darauf besteht, das Salat zu verrichten. Darf er seine Gebete als qadha verrichten? Oder muss er sie [pünktlich] verrichten, auch wenn er dadurch seine Arbeit verliert?
Antwort: Wenn die Notwendigkeit, an diesem Ort zu arbeiten, den Grad der Notwendigkeit erreicht, dann sollte er auf jede mögliche Art und Weise rechtzeitig beten: sogar nur durch ein Zeichen [indem er den Nacken halb für ruku' und ganz für sajda senkt]. Eine solche Situation wird jedoch nur ausnahmsweise eintreten. Er sollte also Allah, den Allmächtigen, fürchten und keine Arbeit annehmen, die dazu führt, dass er die Säule des Glaubens vernachlässigt; deshalb sollte er sich an die Worte des Allmächtigen erinnern: "Und wer Allah fürchtet, für den wird Er einen Ausweg schaffen und ihn mit dem versorgen, was er nicht erwartet." (65:2)

Es gibt bei deiner Arbeit bestimmt einen Raum, sodass du für das Gebet ungestört bist. Sprich am besten einmal deinen Arbeitgeber darauf an.