darf ich das machen?

tommgrinn  05.05.2023, 21:17

Passt denn die Rahmennummer mit deiner Überein?

XxXxX139 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:51

kenn das ned auswendig

tommgrinn  05.05.2023, 22:58

hast du andere Merkmale wie ein ganz bestimmter tiefer Kratzer an einer ganz bestimmten Stelle?

XxXxX139 
Fragesteller
 06.05.2023, 01:08

hab ich hab mich brutal aufs maul gehumauen sieht man noch ( ich würds sehen )

4 Antworten

Wenn du es eindeutig (wie z.B. an einem ganz bestimmten Kratzer) erkennen kannst, dann würde ich es auch einfach mitnehmen.


XxXxX139 
Fragesteller
 07.05.2023, 14:54

Hab grad gemerkt dass nur ich einen schlüssel für die Akkuhalterung habe. sollte nun geklärt sein 👏

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tommgrinn  07.05.2023, 20:14
@XxXxX139

Hättest du erwähnt, dass es sich um ein E-Bike/Pedelec und nicht um ein normales Fahrrad handelt, hätten das dir die meisten hier auch sagen können. Also am Besten immer so detailliert wie möglich eine Frage stellen.

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Natürlich darfst du das, aber...

...du musst im Zweifelsfall den Nachweis darüber führen können, dass du der rechtmäßige Eigentümer des Rades bist.

Wenn du einen Nachweis über den Eigentum am Rad hast ja.

Ich hätte das direkt bei der Polizie gemeldet. Mit der Rahmennummer.

Bei Autos hat man den Fahrzeugschein in diesem ist der Halter und die Fahrgestellnummer eingetragen.

Mein Bruder hatte mal eine ähnliche sache. Im nachhinein, sah es aber nur gleich aus!

Aber ich würde es dennoch mitnehmen.