Darf ich auf unserer Verpachteten Wiese Motocross fahren?

6 Antworten

Aus einem Juristenforum:

Frage:

1.) Ort: Ein größeres Gartengrundstück, welches sich außerhalb vom Wohnort zwischen Äckern befindet. Das Grundstück ist nicht eingezäunt oder mit Sträuchern begrenzt. D.h., das Grundstück kann prinzipiell von anderen Personen (wenn auch widerrechtlich) betreten werden. Wie verhält sich die Rechtslage, wenn z.B. ein Jugendlicher mit 14 Jahren dort ohne vorh. Führerschein ein Moped oder Auto bewegen würde? Darf er dies grundsätzlich? Was wäre, wenn er z.B. dort fahren und einen Unfall verursachen würde (mit oder ohne Verletzung einer Person). Wer haftet hier, der Besitzer des z.B. Autos, die Eltern? Würde die Versicherung für den Unfall auf diesem nicht eingegrenzten Grundstück aufkommen? Was macht die Polizei, wenn Sie zufällig vorbeikommt?

Antwort:

zu 1 Ja, ist wirklich so. Fahren ohne FE / ohne KFZ- Zulassung ist auf den beschriebenen Grundstücksräumlichkeiten nicht zulässig. Es spielt dabei weniger eine Abgelegenheit als vielmehr die faktische Zugänglichkeit eine entscheidende Rolle, wie Du selbst richtig erklärst. Der 14jährige hat also im Falle der Entdeckung ein größeres Problem (vermutlich Strafbefehl mit sozialer Arbeit o.ä.; eventuell im Erstfalle geringfügigenfalls Verfahrenseinstellung), was sich noch ganz erheblich steigern lässt im Falle eines Personenschadens (dann strafrechtlich nennenswerte Sanktionen). Bezüglich der zivilrechtlichen Schadenshaftung ist er selbst voll verantwortlich, das bedeutet für ihn eine möglicherweise 30jährige Überschuldung. Eventuell könnte zusätzlich mithaftend eine verantwortliche Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (beim 14jährigen nicht mehr so leicht nachzuweisen) oder der Schlüsselinhaber des KFZ kann belangt werden, weil er sein Fahrzeug nicht gegen unbefugte Nutzung ausreichend sicherte (Frage des konkreten Einzelfalles; ist übrigens zumindest eine Ordnungswidrigkeit). In letzteren Fällen der Mithaftung würde voraussichtlich zumindest bei Personenschäden auch eine strafrechtliche Verantwortbarkeit treten (z.B. fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen).

Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Also entweder einzäunen oder auf eine zugelassene MX-Strecke fahren.

Das der Förster oder Jäger bei der Nähe zum Wald Streß macht ist übrigens nur zu verständlich. Das Wild wird dadurch gestört. Mal abgesehen das hier möglicherweise gegen Regelungen des Emmisionsschutzgesetz oder der Waldgesetze verstoßen wird. Du möchtest doch auch nicht das Nachts einer vor deinem Schlafzimmerfenster Motocross fährt.

Kiter98 
Fragesteller
 01.03.2014, 11:40

Ich würd dann mifahren :DD

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Eine sichere Antwort wird Dir vermutlich nur ein Rechtsanwalt geben können, aber ich könnt mir gut vorstellen, das der Harro von Offroad Moto Dir auch weiterhelfen kann. Supi kompetent, hat mir auf meine Fragen zu einer neuen Gas Gas Maschine auch prompt geantwortet. Hier findest Du seine Kontaktdaten: http://www.offroad-moto.de

Wenn, dann nicht den Verpächter fragen sondern den Pächter. ;)

Außerdem hat der Jäger u. U. schon recht, denn wenn du dort mit einem nicht straßenzugelassen Fahrzeug und ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren möchtest, dann muss das Gelände komplett umfriedet - sprich umzäunt sein, so dass Unbefugte nicht einfach aufs Gelände gelangen können.

D. h.: auf einer offenen Wiese darfste so nicht fahren!

Wenn es der Pächter und deine Eltern oder wer die verpachtet hat erlaubt- ja. Denn es ist Privatbesitz. und auf Privatem Gelände darfst du alles Fahren.

Eichbaum1963  01.03.2014, 00:20

Aber nur dann, wenn das Gelände auch komplett eingezäunt ist, so das Unbefugte es nicht einfach betreten können.

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Nomex64  01.03.2014, 06:02

Die Antwort ist schlicht FALSCH ! Wenn du wüßtest was man auf Privatbesitz noch so alles nicht darf.

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Nicht der Verpächter darf darüber bestimmen, sondern der Pächter. Und das scheint der Jäger zu sein...

Kiter98 
Fragesteller
 28.02.2014, 23:02

Nein, der Bauer hat unsere wiese gepachtet, der Jäger hät nur rumgestressr

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