Darf ich als Vermieter bei Nichtzahlung der Miete Strom, Wasser oder Heizung abstellen?


23.04.2025, 02:06

Frage zurück gezogen. Für die Beantwortung der Frage muss die Lichtgeschwindigkeit überschritten werden, was den Horizont aller Anwesenden überschreitet.

Dafür wurde die Frage: "Warum mangelt es in Deutschland an bezahlbaren Wohnraum?" umfassend beantwortet.

6 Antworten

Das ist nicht erlaubt. Die Mieterrechte sind enorm in Deutschland und ggf. verklagen sie dich noch wegen Nötigung und auf Schadensersatz und.

Ich würde eine Räumungsklage einreichen.

Woher ich das weiß:Hobby – Keine Rechtsberatung

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 22:41

Hypothetischer Fall: Du hast das Geld nicht, um bei den Gerichtskosten in Vorleistung zu gehen.

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 01:53
@Missy274

Danke, das heißt contradictio in adiecto. Wieder was gelernt. Fazit: Eher gelingt die Quadratur des Kreises als hier zu einer Lösung zu finden. Frage gelöscht.

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 01:59
@RatlosAug2013

Dafür wurde eine andere Frage umfassend beantwortet: Warum gibt es in Deutschland einen Mangel an bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Einkommensschwache?

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 23:59
@Missy274

Bitte, kannst Du Dir vielleicht so viel Mühe geben einen Schritt weiterzudenken? Prozesskostenhilfe kann nur ein einkommensschwacher Mensch beantragen. Ein Vermieter ist aber offiziell nie einkommensschwach, weil er ja die Wohnung besitzt.

Wer hat den Vertrag mit Strom und Wasser abgeschlossen?

Der Mieter?

Dann darfst auch du nicht machen, was du willst. Der Entzug von elektrischer Energie ist strafbar.


RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 22:48

Strom rechnet in der Regel der Mieter direkt mit dem Energieversorger ab. Dann ist das egal, weil Dir keine Kosten entstehen. Also nur Wasser und Heizung.

NadjaX1970  22.04.2025, 22:52
@RatlosAug2013
Strom rechnet in der Regel der Mieter direkt mit dem Energieversorger ab.

Das ist mir durchaus bekannt gewesen.

Die Frage ist nur, ob der säumige Mieter sich durch das Abstellen von Wasser und Heizung zum Zahlen der fälligen Summe überreden lässt.

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 23:49
@NadjaX1970

Nein, die säumige Summe seh ich eh nie wieder. Ich könnte den Mieter aber dazu veranlassen auzuziehen damit er mir keine weiteren Kosten macht.

nehmen wir mal an, der Mieter ist bereits fristlos gekündigt und die Kündigung ist rechtswirksam.

Leider ist dein erster Satz juristisch gesehen falsch.

Rechtswirksam ist deine Kündigung erst, wenn sie gerichtlich bestätigt wurde!

Solange hast du natürlich auch kein Recht Strom, Wasser und Heizung abzustellen.

Zusatzfrage: Nehmen wir mal an, Du darfst das rechtlich gesehen nicht. Was passiert, wenn Du das dennoch tust?

Dann wird es richtig teuer!

Der Mieter kann die Versorgung gerichtlich wieder herstellen lassen, und hat das Recht auf Schadensersatz.

Warum glaubst du, dass du der erste Vermieter bist, der sich in so einer Situation befindet? Das haben schon viele Vermieter vor dir bis zum BGH durch geklagt, und verloren.


RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 23:51

Nach meiner Recherche kann er gerichtlich veranlassen, dass die Wasser u.a wieder anstelle und mir auch die Gerichtskosten aufbürden. Schadensersatz gibt es aber nicht. Wie kann dem Mieter einen Schaden entstanden sein, wenn er sich in einer Wohnung aufhält zu dem kein Mietverhältnis mehr besteht?

herja  24.04.2025, 00:02
@RatlosAug2013

Das habe ich doch schon beantwortet:

nehmen wir mal an, der Mieter ist bereits fristlos gekündigt und die Kündigung ist rechtswirksam.

Leider ist dein erster Satz juristisch gesehen falsch.

Rechtswirksam ist deine Kündigung erst, wenn sie gerichtlich bestätigt wurde!

Solange hast du natürlich auch kein Recht Strom, Wasser und Heizung abzustellen.

RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 00:37
@herja

Ist das Deine persönliche Meinung wie es sein sollte oder hast Du belege dafür, wie es tatsächlich ist.

herja  24.04.2025, 11:16
@RatlosAug2013

Meinungen kannst du hier viele lesen, und du hast ja auch eine Meinung, aber es geht hier doch gar nicht um Meinungen.

Du als Vermieter solltest doch wenigstens das Mietrecht gemäß dem BGB kennen, oder wenigstens nachlesen können, dann hätte sich das alles hier längst erledigt.

Einer Kündigung kann doch widersprochen werden, oder sie kann aus vielen Gründen angefochten werden. Eine Kündigung wegen Mietrückstand kann durch vollständige Begleichung des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist nachträglich unwirksam werden.

Und nochmal zum Verständnis, wann ein Mietverhältnis beendet ist:

Erst wenn der Mieter die Kündigung angenommen hat, und die Wohnung verlassen und die Schlüssel zurückgegeben hat, ist das Mietverhältnis beendet, und sicher nicht, wenn der Vermieter eine Kündigung geschrieben hat.

Wenn eine fristlose Kündigung verschickt wird, und der Mieter nicht reagiert, nicht auszieht, hat der Vermieter nur noch die Möglichkeit der Räumungsklage, und erst wenn ein Gericht entschieden hat, kann der Gerichtsvollzieher das Gerichtsurteil durchsetzen, und die Räumung vollziehen.

Du kannst das alles selber recherchieren, was ich dir auch dringend raten würde.

In einer Minute ergoogelt: Nein!


RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 22:46

Kann nicht sein. Der Gesetzestext dazu ist derart lang, daß lässt sich nicht in einer Minute lesen und durch Normalsterbliche auch nicht interpretieren.

Die Polizei kommt, sammelt dich ein und du darfst in deren Beisein alles wieder anschalten.

wahrscheinlich darfst du den Einsatz zahlen und ggf. kriegst du nach ne Anzeige.


RatlosAug2013 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 22:43

Kannst Du mir bitte Belege für die Aussage benennen oder ist das einfach Dein Bauchgefühl?