Schuldgewissen bzgl Räumungsklage?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Mieter aufgrund von mehreren nichtzahlung gekündigt. Nun ist es so dass ich mehrmals mit Ihm gesprochen habe und genügend Fristen für Nachzahlungen gesetzt habe.
Es wurden mit Eingang der Kündigung alle Beträge gezahlt. Ich bleibe aber trotzdem wahrscheinlich auf 1000 € Anwaltskosten sitzen.
Jetzt plagt mich ein schlechtes Gewissen da ich es so oft probieren wollte und es einfach nicht geklappt hat.
Wie würdet Ihr in so einer Situation reagieren bzw. hättet Ihr ein schlechtes Gewissen darüber?
2 Antworten
In dem Fall wäre ich beruhigt. Einen unzuverlässigen Mieter kann man nicht gebrauchen, einmal zweimal - nicht gut aber kann passieren. Aber unter „mehrmals“ verstehe ich mehr als 2 mal und das empfinde ich definitiv als zu viel.
Ein schlechtes Gewissen sollte bspw. der Vermieter meiner 83-jährigen Nachbarin haben, der ihr nach rund 40 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigt, damit seine verzogene Tochter dort einziehen kann.
Die Frage ist, hätte dir das finanziell geschadet wenn er weiter seine Miete unregelmäßig bis gar nicht gezahlt hätte? Weißt du woran es lag das die Miete nicht kam?
Generell würde ich sagen was Jesus sagt: Hab Gnade mit deinen Nächsten und sie werden sich erinnern wenn sie dich wieder sehen.
Wie gesagt, ich bleibe auf 1000,00 € Anwaltskosten sitzen. Ich muss also immer zum Anwalt um mein Geld zu bekommen. Da er die Anwaltskosten nicht zahlt muss ich dafür aufkommen…