Schuldgewissen bzgl Räumungsklage?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Fall wäre ich beruhigt. Einen unzuverlässigen Mieter kann man nicht gebrauchen, einmal zweimal - nicht gut aber kann passieren. Aber unter „mehrmals“ verstehe ich mehr als 2 mal und das empfinde ich definitiv als zu viel.

Ein schlechtes Gewissen sollte bspw. der Vermieter meiner 83-jährigen Nachbarin haben, der ihr nach rund 40 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigt, damit seine verzogene Tochter dort einziehen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Frage ist, hätte dir das finanziell geschadet wenn er weiter seine Miete unregelmäßig bis gar nicht gezahlt hätte? Weißt du woran es lag das die Miete nicht kam?

Generell würde ich sagen was Jesus sagt: Hab Gnade mit deinen Nächsten und sie werden sich erinnern wenn sie dich wieder sehen.

Yiaomi 
Fragesteller
 24.10.2021, 13:55

Wie gesagt, ich bleibe auf 1000,00 € Anwaltskosten sitzen. Ich muss also immer zum Anwalt um mein Geld zu bekommen. Da er die Anwaltskosten nicht zahlt muss ich dafür aufkommen…

0