Darf ich als Azubi (18) linienverkehr über 50km fahren? In meinem Fall 70km?

2 Antworten

Nein.

§10 FeV:

(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:
9. D, DE
a) 24 Jahre,
(...)
e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
Auflagen
2. In den Fällen der Buchstaben d bis f ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
2.3 bei Fahrten zur Personenbeförderung im Sinne der §§ 42, 43 und 44 des Personenbeförderungsgesetzes, soweit die Länge der jeweiligen Linie nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder bei Fahrten ohne Fahrgäste,
Gebrauch gemacht werden darf.

Über 50 Km somit nur ohne Fahrgäse, andernfalls liegt ein Auflagenverstoß vor, der zum Widerruf der Fahrerlaubnis führt.


Wenn Du ne Ausbildung im Linienverkehrt machst dann geh ich doch mal von aus, davon ab sollte das in den Ausbildungsbestimmungen drinstehen, was Du darfst und was nicht und die sollte Dir vom Ausbilder ausgehändigt worden sein oder zumindest irgendwo ausliegen