Darf ich (13) in einen FSK 16 Kinofilm wenn meine Eltern es erlauben?
Ich und eine Freundin wollen in einen Film ab 16 unsere Eltern erlauben es aber auf der Website vom Kino steht dass ein Erwachsener mit muss. Es gibt leider nicht so einen Zettel den unsere Eltern ausfüllen können damit wir ohne sie dürfen.
Aber es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben?
Hat jemand vielleicht Erfahrung und könnte mir helfen?
8 Antworten
Nein, der Zettel würde nur helfen, wenn jemand über 18 dabei ist und ihr auch in eine Kinovorstellung besuchen die für eure Altersfreigabe ist, die nach 20 Uhr endet. Aber für die Alterfreigabe ist so ein Zettel unbrauchbar.
Es gibt nur die Ausnahme das man zwischen 6-11 Jahre Filme ab 12 schauen darf, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, für andere Alterfreigaben gibt es keine Ausnahme. Und sie lassen einen auch nicht rein selbst, wenn euere Eltern dabei wären, dürften sie euch nicht reinlassen.
Es gibt leider nicht so einen Zettel den unsere Eltern ausfüllen können damit wir ohne sie dürfen.
Ein Zettel nützt dir genausowenig als wenn der Papst persönlich dich begleiten würde.
Der Kinobetreiber darf in einen FSK16 Film keinen unter 16 den Zutritt gestatten 🤷♂️
Aber es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben?
Ja, drei Jahre warten dann darf der Kinobetreiber dich in einen FSK16 Film reinlassen.
Geschwister, Freunde, Verwandte mit 18+?
Man darf in Begleitung eines Erwachsenen rein. Wer lesen kann ist im Vorteil...
Und nur weil der Fragesteller das erzählt, stimmt das auch?
Ich weiß ja nicht in welchen Kinos du unterwegs bist aber wo ich früher mit 12 in Filme ab 13 oder 14 wollte ging das auch nur in Begleitung...
Es gibt keine Filme ab 13 oder 14. Das, was der Fragesteller da gelesen hat, bezieht sich denke ich auf Filme ab 12.
Man darf in Begleitung eines Erwachsenen rein. Wer lesen kann ist im Vorteil...
Das gilt nur bei Filmen, die eine FSK-12-Einstufung haben.
Lies:
Möglicherweise bezieht sich namon499ir auf die österreichische Rechtslage.
Da gibt wohl andere Regelungen? Das war mit nicht bewusst, wenn du mit deiner Vermutung richtig liegst.
Meine Familie hat keinen Lust darauf bzw hat etwas besseres zu tun und ich habe eigentlich nur Freunde in meinem Alter
Und die Freundin hat auch keine Geschwister oder Bekannte mit 18+
Hat sie schon aber ihre Schwester in dem Fall hat Epilepsie und das wäre dann glaube ich ne schlechte Idee
Nein, du kommst nicht in den Film.
Du kommst auch mit deinen Eltern nicht in den Film.
Diese Ausnahme gilt nur für FSK ab 12 und Kindern unter 12.
Bei Kinofilmen ab 16 oder 18 Jahren muss man das entsprechende Alter erreicht haben. Auch eine Begleitperson würde in diesem Fall nichts an der Sache ändern. Lediglich bei Filmen ab 12 Jahren wäre es möglich, diese auch ab 6 Jahren mit einer Begleitperson anzusehen. Mögliche Begleitpersonen sind allerdings auch nur die Eltern oder der gesetzliche Vormund. Ältere Geschwister oder Freunde zählen nicht dazu. Und die Begleitperson müsste auch während des Films anwesend sein. Eine Art Muttizettel würde nebenbei erwähnt auch nichts ändern.
Mögliche Begleitpersonen sind allerdings auch nur die Eltern oder der gesetzliche Vormund.
Stimmt nicht so ganz.
§ 11 Absatz 2 JuschG spricht von 'personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person'.
§ 1 JuschG definiert 'erziehungsbeauftragt' wie folgt:
Im Sinne dieses Gesetzes
..........
ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Ändert nichts, wenn die dabei sind.