Darf ein Verkäufer mehr Versand verlangen als der versand kostet

11 Antworten

Versandkosten ist nicht gleich Portokosten. Stell dir mal vor Verpackung kostet auch Geld

Hallo,

wenn der Verkäufer angegeben hat Versand- und Verpackungskosten ist es rechtens, weil er dann halt auch das Kuvert oder das Klebeband usw. einrechnet. Wenn er aber nur Versandkosten angegeben hat und dann mehr verlangt als der Versand ist, dann ist das nicht erlaubt. Ist auch bei Ebay nachzulesen, steht extra drin, daß man dies dann auch melden soll, weil dies Geldmacherei mit den Versandkosten ist und nichts mit dem Artikelpreis zu tun hat. Ich weiß ich werde jetzt gleich wieder von allen hier auf der Seite gesteinigt, aber daß alle hier sagen, daß ist erlaubt ist klar, weil sie das alle selber machen.

Grüßle

Der Verkäufer kann prinzipiell eigentlich soviel Porto verlangen wie er will.

Und nur weil der Versand mit der deutschen Post z. B. 60 cent billiger ist als das was du zahlen musstest, kann der Verkäufer das immernoch damit rechtfertigen das er ja auch Verpackungsmaterial brauchte und den Weg zur Postfiliale auf sich genommen hat.

Da sind 60 cent zuviel eigentlich günstig.

klar ist das rechtens ,der Versandpreis war dir doch vorher bekannt und du hast trotzdem gekauft

ich würde auch gerne deinen ebaynamen wissen , auf meiner sperrliste ist noch jede menge platz , käufer wie dich braucht kein mensch.

extra für erbsenzähler wie dich wurde dieses mal verfasst.

** Portokosten Kosten für Umverpackung Anteilige Fahrt-Kosten für Einkauf der Umverpackung Anteilige Kosten für Adressaufkleber Spucke des Verpackers Anteilige Kosten für Kleinmaterial (Klebeband, Schreiber) Anteilige Kosten für versand- und verpackungsbedingtes Zubehör wie Absenderstempel, Briefwaage u.ä. Anteilige Kosten für Verwaltung (Aufbewahrung/Archivierung von Unterlagen für spätere Rückfragen etc.) Anteilige Fahrt-Kosten für Einkauf Kleinmaterial, Zubehör, Verwaltung etc. Anteilige Kosten für den Transport des Artikels zur Post Anteilige (Personal)-Kosten für die Verpackung/Adressierung des Umschlages Anteilige Kommunikationskosten (Beantwortung von Käuferfragen zum Versand, Rechnungslegung an den Verkäufer etc.) Anteilige versand- und verpackungsbedingte Onlinekosten Anteilige versand- und verpackungsbedingte Hardware-Kosten Anteilige Kosten für Risikovorsorge/Verlustrückstellung (für erforderliche, unverschuldete Ersatzleistungen) Anteilige Kosten für versand- und verpackungsbedingte Kommunikation mit der Post (Nachforschungen, Probleme bei postseitig fehlerhaft frankierten Sendungen etc.) Anteilige verpackungs- und versandbedingte Kommunikationskosten für Know-how-Bildung (Infos über für Käufer sicherste/günstigste Versandart, Rechtssicherheit, Beteiligung am Ebay-Forum Versand etc.) Anteilige verpackungs- und versandbedingte Bankkosten (Kontoführung, Überweisungsgebühren etc.) Anteilige Online-Kosten für Onlinebanking, soweit diese versand- und verpackungsbedingt sind usw**.