Darf ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn den Ausweis verlangen?
Ich weiß, dass ich den Sicherheitsmitarbeitern der ÖBB meinen Ausweis nicht zeigen muss. Wie ist es bei den Sicherheitsmitarbeitern in Deutschland (DB) und der Schweiz (SBB, BLS, SOB)?
4 Antworten
In der Schweiz dürfen sie das:
Transportpolizei und Sicherheitsdienste im öV - BAV
Die Transportpolizei sorgt für Sicherheit in Bahnhöfen und in öffentlichen Transportmitteln. Sie darf Personen, die sich rechtswidrig verhalten, anhalten und Ausweiskontrollen vornehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beaufsichtigt die Transportpolizei. Zudem beurteilt es Gesuche von Transportunternehmen, welche den Sicherheitsdienst einer privaten Organisation übertragen wollen.
Und Sicherheitsdienste:
Die Transportunternehmen können den Sicherheitsdienst alternativ einem privaten Sicherheitsdienst übertragen. Das BAV erteilt hierfür eine Bewilligung, wenn die in Gesetz und Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Kompetenzen der Sicherheitsdienste gehen etwas weniger weit als diejenigen der Transportpolizei. Sicherheitsdienste können Personen befragen und Ausweiskontrollen vornehmen sowie Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, anhalten, kontrollieren, wegweisen sowie eine Sicherheitsleistung verlangen.
Er darf darum bitten den Ausweis zu sehen um die Personalien festzustellen, wenn z.B. die Fahrkarte an die Person gebunden ist oder wenn es um Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten geht. In dem Fall darf er die Person auch festhalten bis die Polizei die Personalien feststellt.
Sollte keines der o.g. Gründen zutreffen gilt m.E. der Datenschutz.
Wenn du dein Ausweis nicht vorzeigst, wird gegebenfalls die Bundespolizei hinzugezogen
Darf er. Du darfst dich weigern, ihn vorzuzeigen. Dann ruft er die Polizei dazu, der gegenüber zu verpflichtet bist, dich auszuweisen. Bringt also wenig, das zu verweigern, weil dann alles nur länger dauert und nervt.