Darf ein Rettungsanitäter intubieren?

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Das Intubieren ist eine ärztliche Maßnahme. Rein praktisch gesehen darf jeder intubieren, der es kann. Aber nur unter Aufsicht und auf Anweisung und auf Verantwortung eines Arztes. Alle anderen Personen (außer Ärzten) dürfen nicht eigenverantwortlich intubieren.

Beispiele:

  • Ein Anästhesiepfleger intubiert im Krankenhaus einen narkotisierten Patienten zur Vorbereitung auf eine Operation. Der zuständige Arzt hat dafür die Anweisung gegeben, und steht zwar nicht unbedingt direket daneben, aber ist im Bedarfsfall sofort erreichbar. O. K.
  • Ein Medizinstudent oder eine Schwesternschülerin oder ein Zivildienstleistender (der nur bei besonderen Vorkenntnissen) macht das gleiche im Rahmen seiner Ausbildung, nachdem er das Intubieren am Simulator ausgiebig geübt hat. Ein erfahrener Anästesiepfleger steht neben ihm und unterstützt ihn dabei. Rest wie zuvor. O. K.
  • Ein Sanitäter mit entsprechender Spezialausbildung intubiert einen Notfallpatienten, der Notarzt ist zwar noch nicht am Notfallort, aber ist auf dem Weg dorthin und hat über Funk die Anweisung gegeben. Der Sanitäter ist ihm persönlich bekannt, er weiß das der das kann, und er übernimmt die Verantwortung. O. K.

Gegenbeispiel: - Ein Sanitäter intubiert einen Notfallpatienten ohne vorherige Rücksprache mit dem Notarzt, da dieser wegen ausgefallenem Funkgerät gerade nicht erreichbar ist. Das ist verboten. Auch dann, wenn der Notarzt im Nachhinein genauso entschieden hätte. Quelle(n): Kenntnisse aus der Zivildienstzeit im Rettungsdienst

FifaSoccer 
Fragesteller
 27.02.2011, 17:32

Ich habe im Fernsehen gesehen (bei einer doku) dass ein Rettungsassistent adrenalin gespritzt hat (ohne einen notarzt)und der notarzt hat es auch nicht über funk befiehligt

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Die immer wieder gerne genannte NOTKOMPETENZ ist nur eine EMPFEHLUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER für RETTUNGSASSISTENTEN!

Ob ein Rettungsassistent oder ein Rettungssanitäter Intubieren darf liegt bei der Entscheidung des ÄLRD, also des ärztlichen Leiters Rettungsdienst des jeweiligen Bezirks.

Dieser kann zum Beispiel erlauben / fordern, das bei einer Reanimation ein Larynxtubus durch den Rettungssanitäter gelegt werden darf, der Rettungsassistent aber sowohl den Larynxtubus, aber auch den Endotrachealtubus zur Verfügung hat.

Für diese ärztlichen invasiven Maßnahmen müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: *der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitig ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes nicht erreichbar ist *die Maßnahmen, die er aufgrund eigener Diagnosestellung und therapeutischer Entscheidung durchführt, zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind *das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann (Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel) *die Hilfeleistung nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für den Rettungsassistenten zumutbar ist.

Maßnahmen: *die Intubation ohne Relaxantien *die Venenpunktion *die Applikation kristalloider Infusionen *die Applikation ausgewählter Medikamente *die Frühdefibrillation

tobi1970  27.02.2011, 18:10

Beste Antwort. Von mir schonmal n Stern

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Das Thema der guten alten Notkompetenz ist zum Glück teilweise überholt. Es gibt Gegenden, in denen haben die ÄLRD nach Vorgabe der BÄK einen Katalog erlassen, welche Maßnahmen ein RA (!) ohne direkte ärztliche Delegation durchführen darf - was sie zur Regelkompetenz erklärt. Dazu gehört auch die Applikation einiger Medikamente, was die sog. Notfallmedikamente i.R.d. Reanimation einschließt (die ja den Anlass dazu gegeben haben). Das Intubieren ist allerdings nur in einigen Gegenden davon betroffen, hier hängt es stark davon ab, welches Material vorgehalten wird (Kombitubus, etc.). Die normale endotracheale Intubation wird meines Wissens nirgends regelmäßig von RA durchgeführt. Und wohlgemerkt: Wir sprechen hier von RA, nicht von RS.

Ohje,So viel falsches liest man sleten auf einmal. Rettungssanitätern, Krankenpflegern(egal welcher Art), Altenpflegerinnen, oder sonstigen medizinischen-nicht-ärztlichen Personal ist es NICHT gestattet Invasive MAsnahmen durchzuführen weder Intubieren noch Zugang legen oder Sonstiges, sofern kein Arzt oder Dipl med. daneben steht und direkt eingreifen kann. Die EINZIGE Ausnhame in Deutschland bildet hier der Rett Ass der unter bestimmten Umständen befähigt ist Ärztliche oder Therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Hier verweise ich auf die mehrfach schon erwähnte Empfelung der Bundes Ärztekammer. Daneben und bindender für den Rett Ass ist die Vorgabe seines Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. dieser legt in den Kreisverband in dem er Tätig ist genau fest was und unterwelchen umständen die Rett Ass (und auch nur diese) tun dürfen und was nicht. Im Regelfall orientieren diese Vorgaben sich aber an der Empfelung der Bundes Ärzte Kammer. Nun noch zur Ergänzung an einige Vorposter: Das Intubieren ist eine der letzten Maßnahmen die durchgeführt werden und steht gerade unter reanimation so ziemlich an letzter Stelle. Eine suffiziente beatmung mit Beutel+Maske sollte eher beherscht werden wie das Endo Tracheale Intubieren.

Also Zugang legen darf er, Reanimationsversuche kann und sollte jeder Erstretter und auch (man kann es nicht genug betonen, liebe Gaffer!!!) jeder Autofahrer sofort bei Eintreffen einleiten. Über die Medikamentengabe darf aber nur Fachpersonal (Arzt oder Notarzt) entscheiden. Wie es bei einer Intubierung ist, weiß ich nicht, denke aber, im Rettungsfall sollte jeder das tun um Menschen zu retten. (Und manchen würd ich gern mal eine Woche in einem Rettungsteam wünschen!)

tobi1970  27.02.2011, 18:07

Es gibt unterschiede.Ein Tubus ist nicht gleich ein Tubus

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