Auch wenn es in GESETZEN anders geregelt ist?

BGV C 7 :

§ 9 Objekteinweisung

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das jeweilige zu sichernde Objekt und in die spezifischen Gefahren eingewiesen wird.

(2) Die Einweisungen sind zu den Zeiten vorzunehmen, zu denen die Tätigkeit des Wach- und Sicherungspersonals ausgeübt wird. DA

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für alle Objekte und Objektbereiche, in denen Hunde eingesetzt sind, das Wach- und Sicherungspersonal über das Verhalten bei der Begegnung mit diesen Hunden unterwiesen wird. DA zu § 9 Abs. 2:

Diese Forderungen beinhalten z.B. dass

die Versicherten vor Aufnahme der Tätigkeiten, bei Bedarf und darüber hinaus regelmäßig auftrags-, tätigkeits- und objektbezogen eingewiesen und unterwiesen werden und über die Einweisungen und Unterweisungen Aufzeichnungen objekt- und personenbezogen geführt werden.

Ein Bedarf für die Einweisungen und Unterweisungen besteht bei der Übernahme neuer Aufträge sowie wesentlichen Änderungen des Auftrags oder der Arbeitsbedingungen.

Bei Nacht eingesetzte Versicherte sollen nicht nur in der Dunkelheit sondern zusätzlich auch bei Tageslicht eingewiesen werden, damit sie in die Lage versetzt werden, möglichen Gefahren mittels ausreichender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu begegnen. Zeitabstände sind angemessen, wenn die regelmäßigen Unterweisungen mindestens jährlich erfolgen.

und auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt Einweisungen vor >:

§ 12 Unterweisung (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

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Bevor du dich entscheidest solltest du dir darüber im klaren sein, das du evtl in der Privatpraxis nicht direkt bei Untersuchungen dabei sein kannst. Liegt hier im Ermessen des Arztes und des Patienten. Im Krankenhaus kannst du dem Arzt direkt über die Schulter schauen. Empfehlen würde ich dir ein Praktikum in der Notaufnahme, da dort viele Teilbereiche (Handchirurgie, HNO, Internistische Diagnostik) zusammenfinden, da dort die Erstuntersuchung / Diagnostik stattfindet.

Liebe Grüße

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Zecken erwachen aus ihrem Winterschlaf erst, wenn die Temperatur über 8°C steigt. Also wenn das bei dir der Fall war könnte es durchaus sein. :)

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Das reiben der EKG-Paddles soll dazu dienen, das Elektroden-Gel auf den Kontaktflächen zu verteilen. Allerdings sorgt dass durch die Reibung nur dafür, das es wieder abgerieben wird... Normalerweise wird eine ordentliche Portion Gel auf die Elektroden gespritzt und auf den Körper des Patienten aufgepresst. (Wobei man umbedingt vermeiden sollte, das sich eine Gelbrücke zwischen beiden Kontakten bildet) Der Trend geht übrigens über zu aufklebbaren Elektroden.

@ asdefas: Zum aufladen...? Ich garantiere dir das du falsch liegst! Lass dir lieber nochmal die monophasischen und biphasischen Defibrillatoren erklären.

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Völlig korrekt gehandelt. Als KTW seit ihr im übrigen nicht so ausgestattet, das ihr eine Patientenüberwachung durchführen könnt. (Laut DIN EN)

Für mich sprechen die Symptome nicht umbedingt für einen Apoplektischen Insult.

Falls bei euch noch nicht bekannt: Fast-Beurteilung

F ace (Gesicht - Pat. soll lächeln = Herabhängender Mundwinkel? Arms (Arme auf einer Höhe halten = Hemiparese?) S peech ( Sprache = Verwaschen? Undeutlich? T ime ( Zeit = Das Zeitfenster liegt bei 4 Stunden)

Eine Pupillendifferenz ist ein zu ungenaues Symptom.

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Die immer wieder gerne genannte NOTKOMPETENZ ist nur eine EMPFEHLUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER für RETTUNGSASSISTENTEN!

Ob ein Rettungsassistent oder ein Rettungssanitäter Intubieren darf liegt bei der Entscheidung des ÄLRD, also des ärztlichen Leiters Rettungsdienst des jeweiligen Bezirks.

Dieser kann zum Beispiel erlauben / fordern, das bei einer Reanimation ein Larynxtubus durch den Rettungssanitäter gelegt werden darf, der Rettungsassistent aber sowohl den Larynxtubus, aber auch den Endotrachealtubus zur Verfügung hat.

Für diese ärztlichen invasiven Maßnahmen müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: *der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitig ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes nicht erreichbar ist *die Maßnahmen, die er aufgrund eigener Diagnosestellung und therapeutischer Entscheidung durchführt, zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind *das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann (Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel) *die Hilfeleistung nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für den Rettungsassistenten zumutbar ist.

Maßnahmen: *die Intubation ohne Relaxantien *die Venenpunktion *die Applikation kristalloider Infusionen *die Applikation ausgewählter Medikamente *die Frühdefibrillation

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Hallo, Dein Körper kann kleinere Blutverluste relativ schnell kompensieren. Dies geschieht durch Vasokonstriktion - Also durch eine Verengung der peripheren Blutgefäße. Dies hat unter anderem mit der Autoregulation deines Körpers zu tun. Das heißt, er versucht immer einen gleichen Blutdruck zu halten. (Je nach Belastung und Bedarf) Zudem werden die etwas mehr als 500ml Blut relativ schnell wieder nachgebildet werden.

Kurz: Ja! Aus medizinischer Sicht keine Bedenken. ;)

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Hallo, wie LaBaM es geschrieben hat sollte man es auf keinen Fall tun. Würde man so agieren, würde der Bruder deiner Freundin noch mehr Zeit mit WOW verbringen, um auf sein altes Level zu kommen.

Man sollte eher versuchen, eine Art Kompromiss zu treffen. Wie alt ist er? Arbeitet er schon? Geht er noch zur Schule? Mein Vorschlag wäre, das er z.B. von 18:00h bis 22:00h spielt, und danach nicht mehr. Später kann man diese Zeiten immer weiter kürzen. Alternative Zeitlösungen wären auch, das er nur jeden zweiten Tag spielt und am Ende nurnoch am Wochenende. Leider ist es kein Problem was sich so einfach über das I-Net lösen lässt. Sollte er überhaupt nicht kooperieren, wäre ein Besuch beim Psychologen bzw Psychotherapeuten dringend erforderlich!

Grüße, D.V.

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Hallo. Die häufigste Stelle für einen Bandscheibenvorfall ist die Lendenwirbelsäule. Die zweithäufigste Stelle ist die Halswirbelsäule!

Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob du viel am PC sitzt. Dies ist häufig ein Indiz für Nackenprobleme. Stell dir vor, das du zwei Platten hast, und dazwischen befindet sich ein Gummikissen. Durch die nach vorne geneigte Kopfstellung kann es passieren, dass das Gummikissen, was für die Bandscheibe steht durch die Platten, also die Wirbel an einer Seite abgedrückt wird, und zur anderen Seite hervorquillt. Akut wird es besonders, wenn der gallertartike Kern im inneren der Bandscheibe herausgedrückt wird. Das wäre dann ein akuter Bandscheibenvorfall.

Grüße, D.V.

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Hallo, deinen Beschreibungen nach würde ich fast schon davon abraten, eine medikamentöse Behandlung durchzuführen. Vielmehr sollte deine Freundin bei einem Psychiater vorstellig werden. Eine Medikamentengruppe, die wir zum Beispiel auch in der Notfallmedizin verwenden sind die Benzodiapepine. Allerdings haben die untergeordneten Medikamente Nebenwirkungen, welche ein Teilnehmen am normalen Straßenverkehr / Tagesablauf mehr oder weniger ausschließen. Allerdings gibt es da noch die Bachblütentherapie. In dem unten aufgeführten LINK findest du sicherlich weitere Informationen dazu.

http://www.naturheilpraxis-am-wald.de/bachblueten/therapie-angst-unsicherheit-mutlos-mutlosigkeit.html

Grüße, D.V.

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Hallo, eine Anzeige ohne Beweise ist immer recht schwer. Allerdings könntest du dich direkt an deine Gemeindeverwaltung wenden, welche sicherlich auch über Equitment verfügt, um Gesche rkollieren. Was das bedeutet? Blitzer!

Sollte deine Gemeinde nicht über solche Techniken verfügen wende dich einfach an die Polizei. Diese ist schließlich auch befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Der Vorteil hier ist im übrigen, das sie sich sofort an Ort und Stelle den asozialen Fahrer wenden kann. (Ja, asozial. Denn so ein Verhalten ist kein kleines Vergehen, sondern in jedem Falle Gemeinschaftsschädigend = asozial)

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Hallo. UMBEDINGT!

Ich versuche es mal auf dem einfachen Weg zu erklären:

Durch die Inhalation von Rauchgasen kommt es zu Schädigungen und Partikelablagerungen der kleinen Lungenbläschen. Hierdurch wird eine Ödembildung verursacht. Das heißt, deine Lunge füllt sich langsam mit Flüssigkeiten, die eigentlich nicht aus dem Blut, welches sich zum Gasaustausch in der Lunge befinden, austreten dürften. Je nach Schweregrad deines Inhalationstraumas findet dies nur leicht, oder stark statt.

Du solltest dementsprechend also auf den schnellst möglichen Weg ein Krankenhaus aufsuchen.

Gruß, D.V.

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Hallo, das der Fuss nach einer gewissen Zeit blau wird ist mehr oder weniger normal. Es handelt sich um in das Gewebe eingetretenes Blut. Wurde vom Fuss eine CT oder Röntgenaufnahme gemacht? Du solltest auf jeden Fall nochmal zu deinem Hausarzt, bzw dir dort eine Überweisung zu einem Orthopäden oder Sportmediziner holen. Besonders wichtig ist, das der Fuss so viel geschohnt wird wie möglich. Allerdings läufst du hier schnell Gefahr, das sich eine Thrombose bilden kann. Hierfür sollte dir dein Hausarzt am besten Heparininjektionen verordnen. Umgangssprachlich auch "Thrombosespritzen" genannt.

Grüße, D.V.

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Hallo, grundsätzlich führen 4 H`s und ein HITS zu einer Reanimationsindikation:

Hypoxie (also Sauerstoffmangel)

Hypovolämie (Flüssigkeitsmangel im Körper) Hypo-/Hyperkalämie (also alle metabolischen Stoffwechselerkrankungen)

Hypothermie (Unterkühlung)

Herzbeuteltamponade (Druckanstieg durch Einblutung in den Herzbeutel => Das Herz wird also in seinem "Beutel" erdrückt)

Intoxikationen (Vergiftungen)

Tromboembolie (Also ein Blutpropfen im Herzen, der die Sauerstoffversorgung verhindert / behindert)

Spannungspneumothorax (ein zerstörter Lungenflügel oder eine Brustkorbverletzung, durch den noch Luft einströmen kann, aber durch ein Ventilmechanismus keine Luft mehr entweichen kann führt zu einem Überdruck im Brustkorb, welcher unter anderem Dafür sorgt, dass zum Beispiel der intakte Lungenflügel "zerdrückt" wird, und das Herz, dessen Spitze mit dem Zwerchfell verwachsen ist, "abgedreht / verdreht" wird und eine verminderte Herzauswurfleistung vorliegt.

In Duisburg war wohl das massive Notfallbild, das die Patienten "erdrückt" wurden. Durch massiven Druck auf den Brustkorb konnten sie nicht mehr Einatmen und wurden so Bewusstlos. Und waren durch den Herzstillstand fachgerecht gesagt: KLINISCH TOD = Also befanden sie sich zu beginn in einem reversiblen Tod, welcher durch Reanimation hätte zu einem Wiedereinsetzen vom Atem- und Herzkreislauf führen können. Allerdings muss man hierbei bedenken, dass nach 3min das Gehirn beginnt abzusterben.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG, D.V.

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