Darf ein Reitverein Mitglieder 200€ Steuerschulden zu zahlen?

8 Antworten

Ja darf er!

https://www.iww.de/vb/archiv/vereinsrecht-wann-ist-eine-mitglieder-sonderumlage-existenznotwendig-f18115 06.10.2008 |Vereinsrecht Wann ist eine Mitglieder-Sonderumlage existenznotwendig?

Ein Verein kann eine Umlage von seinen Mitgliedern nur dann erheben, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung – insbesondere auch zur Obergrenze für eine solche Sonderzahlung – enthält. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Sonderumlage für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist.

(Urteil vom 26.3.2008, Az: 11 C 894/07)(Abruf-Nr. 083004

Wenn der Verein insolvent ist, dann fliegt man immer aus dem Verein...

Ja, man kann mit den Sonderbeiträgen im Notfall den Verein retten. Die rechtlichen Bedingungen haben dir schon einige genannt.

Natürlich hast du in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, kannst also austreten, wenn du das nicht möchtest.

Jeder Verein kann bei wirtschaftlichen Problemen beschließen, dass von jedem Mitglied ein Sonderbeitrag von X Euro erhoben wird.

Da so etwas nicht zum laufenden Geschäftsbetrieb gehört, muss dieser Sonderbeitrag in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Auch eine Kündigung der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung kann in diesem Zusammenhang beschlossen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn das die Hauptversammlung so beschlossen hat oder wenn in der Satzung steht, dass er das, im Falle eines Falles, selbst entscheiden darf dann darf er das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung