Darf ein Polizist den Ausweis verlangen oder die Schultasche durchsuchen?

9 Antworten

Bei Verdacht eines Tatbestandes dürfen Polizisten die persönliche Tasche kontrollieren, einen Personalausweis dürfen sie grundsätzlich wegen der Identitätsfeststellung verlangen - man kann aber auch andere Dokumente vorzeigen. In der Bundesrepublik-Deutschland gilt nämlich keine Mitführpflicht des Personalausweises.

LG

Deinen Ausweis dürfen Sie immer kontrollieren, deine Schultasche aber nur bei einem Tatbestand heißt einen Verdacht das du etwas verbotenes im Rucksack hast, das nennt sich dringender Tatbestand glaube ich, sonst benötigen Sie einen Durchsuchungsbefehl außer du befindest dich zum beispiel in Polen, dort dürfen Sie dich auch nach der Grenze kontrollieren.

Den ausweis ja, durchsuchen nur wenn sie einen begründeten verdacht haben oder einen richterlichen beschluss, also die durchsuchugn zu verweigern ist nur ein hinauszögern

Ausweis, klar darf die Polizei das.

Er kann auch auf eine richterliche Anordnung warten und die Tasche so lange einziehen.