Darf ein Lehrer eine Note im Nachhinein aberkennen?
Ich habe letztens meine Mathematik Schularbeit geschrieben (1). Ich war nie der beste Schüler und habe meistens 3er geschrieben. Jetzt denkt meine Lehrerin das ich mir die 1 "erschummelt" habe obwohl das gar nicht stimmt. Jetzt habe ich Angst das sie mir die Note ab erkennt, aber darf sie das?
(Österreich)
4 Antworten
Nein darf sie ohne weiteres nicht einfach so. Sie kann aber anzweifeln und nach Indizien/Beweisen suchen ob du geschummelt hast schauen. Hätte sie einen Beweis, dann wäre es möglich die Schularbeit als ungültig zu erklären (wenn ich es noch richtig im Kopf habe)
Lg aus Tirol
Hallo Joni,
nein, deine Lehrperson darf das nicht so einfach.
Es ist viel einfacher eine schlechte Note zu einer besseren zu machen, als eine gute Note zu einer schlechteren. Deine Lehrperson kann dir nicht nachweisen, dass du geschummelt hast. Außerdem kann man bei Mathe fast nicht schummeln, da es in dem Fach um Logik und v.a. um Anwendung geht.
Ich war in Mathe noch wesentlich schlechter als du. Ich hatte einen 1er RS-Abschluss und in Mathe die einzige 4. Und ich habe es trotzdem geschafft ein einziges mal eine 1 in einer Ex zu schreiben. Und das hat auch keiner jemals angefechtet.
Ganz ehrlich, deine Lehrerin darf auch einfach mal stolz auf sich sein. Du hast eine echt gute Note geschrieben, auch noch in dem Fach, in dem du nicht so gut bist. Sie darf sich freuen. Allein die Einstellung / Haltung dir gegenüber ist absolut giftig und pädagogisch kontraproduktiv zu sehen. Sag ihr doch mal was es mit dir macht. Dass du dich wegen ihr nicht über deine Note freuen kannst. Vielleicht ist das (hoffentlich!) nicht ihre Absicht.
Freu dich bitte auf jeden Fall, lass dich feiern und genieße es :D
Liebe Grüße.
Ein 1er ist jetzt nicht ungewöhnlich, wenn man gelernt hat!
Die Lehrerin sollte für dich lobende Worte haben - ich habe das zumindest so beim Austeilen der Hefte in solchen Fällen gemacht.
Für ein Aberkennen der Note müsste die Lehrerin schon handfeste Gründe haben - nur ein "Bauchgefühl" kann da nicht reichen.
Es bedarf eines Nachweises der Schummelei.