Darf ein Lehrer Auskunft geben ohne dem Schüler Bescheid zu sagen?
Hallo!
ich M/15(9Kl.) habe derzeit das Problem das der Lehrer beim Eltern Gespräch, wo ich eigentlich dabei sein muss mich für die eine Sitzung nicht erwünscht habe. Dort wurden dann natürlich Sachen besprochen, auf die ich keinen Einfluss habe oder dazu Stellung nehmen kann.
Zudem kam gestern ein Anruf ein, das ich Suizid Gedanken hätte. Von wem das Gerücht aufkommt ist keine Spur.
was habe ich für rechte, dem Lehrer klar zu machen das er zu erst mal mit mir reden soll, weil ich keine zwei Jahre alt bin und auch selbst etwas verstehen kann?
zudem, darf ich ihm auch eine Ansage machen, dass sowas nicht in Ordnung ist.
3 Antworten
Natürlich kann der Lehrer ohne deine Anwesenheit mit deinen Eltern sprechen. Wenn Du keine Suizidgedanken hast und das auch klar äußerst, sollte es auch keine Probleme geben.
Dieses Recht hast du nicht. Du bist 15 und unterliegst der Obhut und Fürsorge deiner Eltern. Selbstverständlich darf der Lehrer auch ohne deine Zustimmung mit deinen Eltern über dich reden.
Du bist vielleicht keine zwei, aber trotzdem noch ein Kind. Nirgendwo gibt es eine rechtliche Grundlage für deine gewünschte Anwesenheit.
Ich würde mit Vernunft herangehen und ihn bitten, sich in deine Lage zu versetzen.
Danke für die schnelle Antwort. Darf ich zumindest verlangen, das er mir sagt von wo er das Gerücht hat? (Stimmt ja nicht mal)