Darf ein Befehl gegeben werden, welcher den unabwendbaren Tod des Soldaten zur Folge hätte?
Hypothetische Frage, hypothetisches Szenario:
Angenommen es besteht eine massive Gefahr, welche eine sichere Schädigung vieler Personen, inkl. dem Tod vieler Menschen zur Folge hätte. Diese Gefahr kann verhindert werden, indem ein Soldat in einen Bereich geschickt wird, um dort eine Aktion auszuführen, welche die Gefahr eliminiert. Das besagte Gebiet ist aber wie auch immer kontaminiert, sodass dieser Soldat bei der Ausführung sicher den Tod finden würde.
Darf ein solcher Befehl gegeben werden, und muss dieser ausgeführt werden? Interessant wäre die Lage in Deutschland aber au h für andere Streitkräfte.
Vielleicht zur besseren Anschaulichkeit noch etwas konkreter (passt nicht zur Bundeswehr aber ich denke die Frage wird klar) : in einem Atom U boot droht eine Kernschmelze, welche die gesamte Besatzung töten würde. Dies lässt sich durch Betätigung eines Ventils verhindern, welches sich aber in einem verstrahlten Bereich befindet. Die Strahlung dort ist tödlich. Darf einem Soldaten befohlen werden, das Ventil zu betätigen, um die Besatzung zu retten, obwohl es seinen eigenen Tod bedeuten würde?
Warum gerade Soldaten?
Warum nicht z. b. Feuerwehrmänner?
Kann man sicher darauf erweitern. Allerdings denke ich, dass die Befehlsgewalt bei einem Soldaten anders wiegt. Der Feuerwehrmann kündigt im Zweifel, der soldat begeht Fahnenflucht
2 Antworten
Darf und ist auch schon gegeben und ausgeführt worden. ZB die Liquiditoren in Tschernobyl. Das war ein Himmelfahrtskommando.
Es gab ein Gruppe junger Männer die in den Reaktorraum gingen um ein Ventil zu öffnen damit die Suppe abfließen konnte. Ich glaube die haben es nicht mal wieder raus geschafft (logisch) und die wussten das. Als die Kursk sank,ähnliches. Kamikaze Piloten in Japan.Also da gibt's viele Beispiele. Und natürlich auch denkbar,daß das heutzutage passiert. Auch bei deutschen Komandos.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht. Soweit ich weiß, sind lt. Soldatengesetz alle Befehle illegal und dürfen nicht befolgt werden, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Das bedeutet ja eigentlich, dass Todesfälle durch soldatisches Handeln nur als Unfälle geschehen dürfen, niemals aber beabsichtigt werden dürfen, oder in unmittelbarer Notwehr. In deinem konkreten Fall ist ja noch die Frage: wer erteilt den Befehl? Wenn der Befehlende die Notwendigkeit selbst sieht, gebietet dann nicht die Soldatenehre, es selbst zu machen, bevor man es befiehlt? Im Zweifel dürfte so etwas nur auf Freiwiligkeit beruhen können und jeglicher Befehl in die Richtung wäre sichelich illegal.
Guter Punkt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob allen die Tragweite der Strahlung bewusst war. Außerdem hat man hier noch versucht, die Belastung für die Liquidatoren gering und kurz zu halten.(könnte man zumindest so annehmen).
Die Frage ist, ob das auch in westlichen Staaten denkbar wäre, bzw. in der heutigen Zeit noch