Darf ein Arzt im Zweifelsfall die Vulva ,,Dursuchen“?
Wenn der Verdacht des des Drogenschmuggels besteht?
3 Antworten
Natürlich.
Die Reisende hatte nur Handgepäck und angeblich nichts anzumelden. Nachdem ein Drogenwischtest positiv reagierte, wurde ihr jedoch die körperliche Durchsuchung angekündigt. Bei dieser zog die Frau freiwillig drei kleine Plastiktütchen aus ihrem Genitalbereich und übergab diese den Zollbeamtinnen. https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2025/z94_drogen_n.html
Die Polizei darf dich auch röntgen und wenn du Drogen im Körper hast, wirst du inhaftiert, bis du die ausgeschieden hast.
Nebenbei: die Vulva ist der äußere Schambereich, da kannst du nichts verstecken. Dafür ist die Vagina die erste Wahl ; - )
Ja, die Polizei darf unter Umständen eine Untersuchung der Genitalien durchführen, aber es gibt strenge rechtliche Vorgaben und Prozeduren, die eingehalten werden müssen. Solche Untersuchungen dürfen in der Regel nur von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und erfordern oft eine richterliche Anordnung, es sei denn, es liegt eine dringende Gefahr im Verzug vor. Die Rechte der betroffenen Person und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme müssen dabei stets gewahrt bleiben.