Darf ein Arbeitgeber meinen Spind öffnen während meiner Krankheit?

3 Antworten

Mein Schlüssel hing von Anfang an immer dran an meinem Spind, also wurde er nicht aufgebrochen, aber er wurde geöffnet.

Wenn der Schlüssel dran steckt und gekündigt wurde, ist die Mutmaßung einer Rückgabe durchaus zu tätigen. Von da her ist nicht zwingend eine strafbare Handlung zu sehen und auch keine Verletzung einer Schutzrichtlinie.

Anders wäre es, wenn der Sprint verschlossen mittels Nachschlüssel oder Gewalt geöffnet wurde, um nachzusehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Nun meine Frage: Darf er das schon am ersten Tag nach der Krankmeldung?

Nein, das darf er grundsätzlich ohne zwingenden Grund ÜBERHAUPT NICHT!


KittyNascha 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 04:23

könnte er als „zwingenden grund“ angeben, dass er die vermutung hatte ich würde nicht mehr kommen und wollte dadurch den „beweis“?

CK1986  04.06.2025, 08:43
@KittyNascha

Nein, das ist natürlich kein Grund. Ein Grund wäre womöglich, wenn es aus deinem Spind gestunken hätte und man verdorbene Lebensmittel (oder eine Leiche...) darin vermuten könnte.

Die Frage, die sich mir stellt... woher weißt du, dass er den Spind geöffnet hat? Hat man dir das mitgeteilt? So blöd wird man vermutlich kaum sein, oder?

KittyNascha 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 10:05
@CK1986

ich befinde mich gerade im rechtsstreit mit ihm und ich habe es sowohl von ihm persönlich in einer mail, als auch von seinem anwalt schriftlich. deshalb hat es mich eben gewundert… wie kann ein anwalt so etwas auch noch freiwillig erwähnen?

CK1986  04.06.2025, 10:19
@KittyNascha

Es ist nicht zulässig. Soviel bleibt festzuhalten. Nun stellt sich die Frage, wie du rechtlich hier vorgehen willst.

Eine Aufforderung zur Unterlassung bringt ja nichts mehr - das würde den AG auffordern, dies künftig zu unterlassen. Bringt dir nix.

Für eine Schadenersatzforderung müsste ein tatsächlicher und nachweisbarer Schaden entstanden sein... das ist nicht der Fall.

Bleiben aus meiner Sicht die Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde oder auch eine Feststellungsklage, bei der eben gerichtlich geklärt wird, ob das Verhalten rechtswidrig war. Vor allem letzteres könnte für deinen alten AG am nervigsten sein... gleichzeitig dürfte es aber auch für dich Zeit und Geld kosten - ob man das wirklich will, muss man dann halt selbst wissen.