Darf die Lehrerin das? Soll ich sie Anzeigen wegen Nötigung?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Sohn einer Bekannten erlaubte sich bei der Flughafenkontrolle den Scherz "versteck deine Bombe auch gut", wonach Mutter und Sohn stundenlang gefilzt und kontrolliert wurden. Wer so einen dummen Scherz macht, muss die Konsequenzen tragen. Gilt für dich genauso (bzw. deine "Freunde").

Sie darf dir das Handy wegnehmen. Wenn du den Schulfrieden störst, muss sie für Ordnung sorgen.

Sie darf aber nicht nachschauen, ob du fotografiert hast. Also hat sie rechtlich eigentlich nur die Möglichkeit, dir das Handy wegzunehmen!

Warum haben deine Freunde das nicht gleich klargestellt?  Warum bist du auf sie nicht sauer?

Du hast es ihr selbst gegeben... Hättest es einfach weg stecken sollen. Falls du damit zu Polizei gehen würdest, sie würde dir dann wohl höflich mitteilen das es absoluter Blödsinn wäre sie deswegen zu verklagen.

MonsterHelpers 
Fragesteller
 02.11.2017, 16:17

Genau dazu muss ich sagen das ich noch gesagt habe: "Ich packe es jetzt weg und mache es aus und arbeite dann so weiter" dies habe ich mehr Mals wiederholt und sie wollte es haben.

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BesterNutzer17  02.11.2017, 16:21
@MonsterHelpers

anzeige > kein erfolg / Sinn

Klage > wäre zwar möglich, aber worauf willst du da klagen und was kommt dabei raus? dass du dein telefon nicht nutzten konntest 1 Stunde ? kommt sicher eine fette entschädigung bei raus

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1. Du kannst doch deine Galerie zeigen und dann sieht sie das du niemanden fotografiert hast.

2. Die Lehrerin darf das Handy nur bis Schulschluss behalten

"entweder Verklagen oder wegen Nötigung anzeigen."

aus https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

"(1) Wer einen Menschen

rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat,

wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

Dann erkläre mal, ob rechtswidrig gegeben ist, den Rest, ob dein Vorfall dazu passt, dann bitte auch. Ob du es glaubst oder nicht, aber ein Schulleiter hat keine Personalhoheit, der kann und darf niemanden entlassen.